Auch eine Abmahnung der Wham-O Holding Ltd. über die Kanzlei FAREDS erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der Wham-O Holding Ltd. über die Kanzlei FAREDS zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die mir vorliegende Abmahnung haben die FAREDS Rechtsanwälte für die Wham-O Holding Ltd., Hong Kong ausgesprochen.

In der Vergangenheit wurden mir auch Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte für die Intersport Corp. DBA Wham-O, USA vorgelegt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-intersport-corp-dba-wham-o-ueber-die-rechtsanwaelte-fareds-erhalten_160388.html

Im Übrigen ist mir aus meiner Tätigkeit bekannt, dass die Kanzlei Zierhut IP für die Wham-O Ltd. abmahnt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-wham-o-ltd-ueber-die-kanzlei-zierhut-ip-erhalten-ich-berate-sie_165676.html

In der nunmehr vorliegenden Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte für die Wham-O Holding Ltd., Hong Kong, geht es um den Vorwurf, dass der Abgemahnte gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen, indem er für die Kunden keinen anklickbaren OS-Link vorhalte.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Des Weiteren wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte geltend gemacht. Die entsprechenden Kosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 5.000,00 Euro beziffert (492,54 Euro).

Meine Einschätzung: 

Die fehlende Einbindung eines anklickbaren Links auf die Online-Streitbeilegung-Plattform (OS-Plattform) ist unter den Abmahnthemen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen nach wie vor ein Dauerbrenner. Dies gilt insbesondere für Angebote auf dem online-Marktplatz eBay. Als eBay-Händler sollten Sie daher unbedingt sicherstellen, dass in Ihren Angeboten der Link auf die OS-Plattform ordnungsgemäß als anklickbarer Link eingebunden ist, und zwar bei den Angaben zum Verkäufer in dem hierfür von eBay vorgesehenen Feld.

Die mir vorliegende Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte für die Wham-O Holding Ltd., Hong Kong, wirft nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.

Die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist meiner Meinung nach zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Wham-O Holding Ltd. über die Kanzlei FAREDS erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


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