Auch eine Abmahnung der Wham-O Ltd. über die Kanzlei Zierhut IP erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der Wham-O Ltd. über die Kanzlei Zierhut IP zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, die Abmahnerin zähle seit über 70 Jahren weltweit zu den führenden Herstellern von Spielzeugartikeln, entsprechenden Accessoires und Bekleidung. Im Weiteren wird unter Bezugnahme auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten im Internet auf die Rechte an der Wortmarke „Hula Hoop“ verwiesen, die zugunsten der Abmahnerin unter der Registernummer 004460961 in das Register des EUIPO (Europäisches Amt für geistiges Eigentum) eingetragen ist. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf der Verletzung der Rechte an der Marke erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskünfte erteilen, seine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach anerkennen und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 250.000,00 Euro erstatten (2.948,90 Euro).

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes der Verletzung der Rechte an der Marke „Hula Hoop“ sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da neben dem Anspruch auf Unterlassung sehr weitreichende Zahlungsansprüche im Raum stehen. Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Wham-O Ltd. über die Kanzlei Zierhut IP erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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