Auch eine Abmahnung von Adam Nawracaj über Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung von Herrn Adam Nawracaj zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Mit der hier vorliegenden Abmahnung mahnt Herr Adam Nawracaj über die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers Anbieter von Kfz-Ersatzteilen bei eBay ab.

Zu dem Vorwurf in der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf die Verwendung der Einstellung „Angemeldet als privater Verkäufer“.

Zu den Forderungen des Abmahners:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Des Weiteren werden Abmahnkosten/Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Streitwerts von 20.000,00 Euro in Höhe von 984,60 Euro geltend gemacht.

Meine Empfehlungen:

  1. Geben Sie auf keinen Fall voreilig eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab.
  2. Nehmen Sie keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie wünschen eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann rufen Sie mich doch einfach an oder Sie schicken mir eine E-Mail. Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Gerne höre ich von Ihnen.

Informationen, wie schnell Privatverkäufe über Internetportale in der Rechtsprechung als gewerbliche Angebote bewertet werden, finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über mein Profil erreichen können in dem Beitrag: „Unternehmer wider Willen bei eBay – so schnell kann‘s gehen“.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres eBay-Auftritts zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden.

Gerne können Sie sich auch über die sozialen Netzwerke Facebook, Xing oder Google+ mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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