Auch eine Abmahnung von arte fiori e.K., Inhaber Behzad Azimian über die Kanzlei Fareds erhalten?

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Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Fareds für arte fiori e.K., Inhaber Behzad Azimian zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende wettbewerbsrechtliche Abmahnung von arte fiori e.K., Inhaber Behzad Azimian bezieht sich auf den Vorwurf, dass bei Angeboten auf dem Online-Marktplatz eBay fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher vorgehalten werden. Konkret geht es um die Verwendung der sog. 40-Euro-Klausel bei den Informationen zu den Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung für Verbraucher.

Zu den Forderungen des Abmahners:

Mit dem hier vorliegenden Abmahnschreiben wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine flexible Vertragsstrafe vor. Abmahnkosten / Rechtsanwaltskosten werden mit der Abmahnung nicht geltend gemacht. Abmahnkosten könnten jedoch zu einem späteren Zeitpunkt noch geltend gemacht werden.

Meine Empfehlungen:

  1. Geben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Unterlassungserklärung ab.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie wünschen eine konkrete Beratung?

Dann rufen Sie mich doch einfach an

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Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Als Fachanwalt für IT-Recht berate bzw. vertrete ich hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de nahezu täglich abgemahnte Online-Händler, die eine wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben.

Umfangreiche Informationen zu den Themen Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über mein Profil erreichen können.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen über Abmahnungen und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Gerne können Sie sich auch über die sozialen Netzwerke facebook, Xing oder Google+ mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Online-Händler relevante Entwicklungen.

Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht


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