Auch eine Abmahnung von Falk Valentin über Rechtsanwalt Lutz Schroeder erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung von Falk Valentin über Rechtsanwalt Lutz Schroeder zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird ausgeführt, dass der Abgemahnte die von ihm angebotenen Uhren unter der schlagwortartigen Verwendung des Begriffes „Geneva“ bewerbe. Es handle sich bei den so beworbenen Uhren aber nicht um Uhren, die aus der Schweiz, geschweige denn aus dem Kanton Genf stammen.

Zur Begründung wird ausgeführt: Bei dem Zeichen „Geneva“ handle es sich erkennbar um die englischsprachige Bezeichnung für die schweizerische Stadt und den gleichnamigen Kanton Genf, die für die Produktion hochwertiger, komplizierter und damit im Regelfall auch zugleich ausgesprochen hochpreisiger Uhren weltbekannt sind. 

Bei den Namen sämtlicher schweizerischen Kantone handle es sich um geographische Herkunftsangaben. Dies ergebe sich nicht zuletzt aus Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Schutz von Herkunftsangaben oder anderen geographischen Bezeichnungen vom 7. März 1967. Der Verkauf von Waren mit den Namen schweizerischer Kantone im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei demnach ausschließlich schweizerischen Erzeugnissen oder Waren vorbehalten. Unter Verweis auf die Vorgaben des genannten Gesetzes wird sodann der Vorwurf erhoben, bei dem Vertrieb von Uhren, der gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoße, handle es sich zugleich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. 

Darüber hinaus handle es sich bei der werbenden Angabe „Geneva“ um eine irreführende Werbung, da die angesprochenen Verkehrskreise anhand des Namens zwanglos davon ausgehen, es handle sich um eine Schweizer Uhr, was tatsächlich nicht der Fall sei.

Die Bezeichnung „Geneva“ sei darüber hinaus eine unmittelbare Herkunftsangabe im Sinne des § 126 Abs. 1 Markengesetzes. Durch das Anbieten und Inverkehrbringen solcher „Geneva“ Uhren verstoße der Abgemahnte gegen die Art. 3 Abs. 1 Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes und zugleich gegen § 127 Markengesetz.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 Euro erstatten (865,00 Euro).

Meine Einschätzung: 

Die Benutzung der Namen der schweizerischen Kantone ist aufgrund des angesprochenen Gesetzes in der Tat schweizerischen Erzeugnissen oder Waren vorbehalten. In der Vergangenheit hatte bereits der Verband der schweizerischen Uhrenindustrie über eine Anwaltskanzlei Warnschreiben versenden lassen. Hierüber hatte ich hier berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-ein-warnschreiben-des-verbands-der-schweizerischen-uhrenindustrie-erhalten_118545.html

Sofern Sie die Namen schweizerischer Kantone für die von ihnen vertriebenen Produkte nutzen oder die von ihnen vertriebenen Produkte entsprechend gekennzeichnet sind, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob es sich bei den entsprechenden Produkten tatsächlich um Erzeugnisse aus der Schweiz handelt.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Falk Valentin über Rechtsanwalt Lutz Schroeder erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema