Auch eine Abmahnung von Miele & Cie. KG wegen angeblicher Reimporte aus dem EWR erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurden mir mehrfach eine Abmahnung der  BRANDI Rechtsanwälte für die Miele & Cie. KG wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung der Marke „Miele“ aufgrund eines Reimportes aus dem Europäischen Wirtschaftsraums zur Prüfung vorgelegt (siehe auch hier). Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnungen:


 Der bekannte Haushaltsgerätehersteller Miele hat mehrere entsprechende Marken für Haushaltsgeräte und Zubehörprodukte, ferner werden auch Elektroprodukte unter der Marke „Triflex“ vertrieben.

Gegenstand der Abmahnungen ist das Angebot von Miele-Produkten im Internet. Hierbei handelt es sich um Ersatzteile für Miele-Geräte, Miele-Reinigungsprodukte oder Staubsauger.  In der Abmahnung wird behauptet, dass Miele im gesamten europäischen Wirtschaftsraum ein selektives Vertriebssystem betreibe. Miele gebe seine Waren ausschließlich an autorisierte Fachhändler ab. Die Fachhändler wiederum seien vertraglich verpflichtet, die Ware nur an Endverbraucher bzw. nur in haushaltsüblichen Mengen zu vertreiben. Davon ausgenommen sein Querlieferungen zwischen den autorisierten Händlern von Miele. Das System diene ausschließlich dem Schutz des Images der Marke „Miele“ sowie der Qualitätssicherung.

Da der abgemahnte Internethändler kein autorisierter Handelspartner von Miele sei und von Miele auch nicht direkt beliefert werde könne dieser die Ware auch nicht von einem autorisierten Händler von Miele erlangt haben. Zusammen mit der Behauptung, dass die angebotenen Produkte in der gleichen Form auch außerhalb der Europäischen Union angeboten werden, werde davon ausgegangen, dass es sich um Reimporte in die Europäische Union bzw. den europäischen Wirtschaftsraum handele.



Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


In der Abmahnung wird dazu aufgefordert, entweder nachzuweisen, dass die angebotenen Waren mit Zustimmung von Miele im europäischen Wirtschaftsraum erstmalig in den Verkehr gelangt sind. In diesem Zusammenhang wird dazu aufgefordert, Nachweise in Form von Lieferscheinen und Rechnungen für das Inverkehrbringen der Ware zu übersenden.

Für den Fall, dass dieser Nachweis nicht erfolgt wird eine Abmahnung ausgesprochen mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie umfangreiche Auskunftsansprüche zu erfüllen. Es werden dann ferner erhebliche Abmahnkosten geltend gemacht.


Meine Einschätzung: 

Die Behauptung von Miele, bei den angebotenen Produkten müsse es sich um Parallelimporte handeln, da autorisierter Händler im Rahmen des selektiven Vertriebssystems diese nicht an Wiederverkäufer abgeben dürften, halte ich für problematisch. Bis auf die Behauptung, die Ware müsse wegen eines Verstoßes gegen die Vorgaben im selektiven Vertrieb zwangsläufig eine Markenrechtsverletzung sein und von außerhalb der EU stammen, da autorisierter Händler die sicher nicht an Wiederverkäufer verkaufen dürfen, gibt es in der Regel keine Indizien für eine mögliche Markenrechtsverletzung. Ein Reimport von außerhalb der EU ist tatsächlich eine Markenrechtsverletzung. Nach meinem Eindruck ist ein Reimport von außerhalb der EU jedoch unwahrscheinlich. Vielmehr scheint es viele autorisierte Miele-Händler zu geben, die Miele Produkte z.B. über das Internet verkaufen. In diesem Fall spricht vieles für eine sogenannte markenrechtliche Erschöpfung mit der Folge, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Auf der anderen Seite kann es Gründe geben, die Bezugsquellen nicht zu benennen.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung oder erteilen Sie die geforderte Auskunft.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung von der Miele & Cie. KG erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte BRANDI für die Miele & Cie. KG wegen eines angeblichen Parallelimportes von außerhalb des EWR erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).


  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).


  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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