Auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte BRANDI für Miele & Cie. KG erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Rechtsanwälte BRANDI für Miele & Cie. KG zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:



Miele ist ein führender Hersteller von Haushaltsgeräten und Inhaberin der Unions-Wortmarke „Miele“.

In der Abmahnung wird gerügt, dass der Abgemahnte über das Internet Ersatz- und Zubehörteile für Haushaltsgeräte von Miele über das Internet vertreibt. Es sei nicht nachvollziehbar, wie der Verkäufer an die Original-Miele-Produkte gelangt sein könnte, da Miele im gesamten europäischen Wirtschaftsraume in sogenanntes selektives Vertriebssystem betreibe. Die Händler des selektiven Vertriebssystems seien vertraglich verpflichtet, die Produkte ausschließlich an Endkunden oder an andere Mitglieder des Vertriebssystems zu liefern. Aufgrund der vertraglichen Situation könne der Händler die Ware nicht von einem autorisierten Händler erlangt haben. Da sämtliche Produkte auch in gleicher Form in Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes angeboten werden, geht Miele davon aus, dass es sich um nicht genehmigte Re-Importe in den EWR handelt. Es sei daher keine Erschöpfung eingetreten.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung wird dazu aufgefordert, durch Vorlage entsprechender Belege (Rechnung, Lieferscheine, etc.) die Lieferkette bis zu Miele nachzuweisen und zwar derart, dass nachgewiesen wird, dass der Erstverkauf der Ware innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes erfolgt ist.

Für den Fall, dass der Abgemahnte diese Nachweise nicht führen kann, wird eine Abmahnung ausgesprochen und untersagt, Zubehör- und Ersatzteile für Staubsauger, Trockner, Spülmaschinen, Kühlschränke, Öfen, Waschmaschinen und Dunstabzugshauben unter der Marke „Miele“ in der Europäischen Union anzubieten.In diesem Fall wird eine weitreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Es wird ferner Schadenersatz dem Grunde nach geltend gemacht sowie eine Auskunft gefordert.

Es werden zudem Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 250.000,00 Euro, mithin 3865,00 Euro geltend gemacht.

Meine Einschätzung: 

Ein sogenannter Parallelimport wäre tatsächlich eine Markenrechtsverletzung. Ein Parallelimport wäre gegeben, wenn Waren von außerhalb der EU importiert werden, auch wenn es sich um echte Markenware handelt. In diesem Fall liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Bei einem selektiven Vertrieb, wie Miele ihn behauptet, und einem Bezug der Ware in der Europäischen Union liegt jedoch nicht unbedingt Markenrechtsverletzung vor, die Abmahnung wäre in diesem Fall unter Umständen nicht berechtigt.

Miele fordert Informationen über die Bezugsquellen, um den Nachweis zu führen, dass es sich nicht um ein Parallelimport handelt. Nach meiner Auffassung gibt es nicht zwangsläufig die Verpflichtung, Miele über die Bezugsquellen zu informieren.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung von Miele erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte BRANDI für die Miele & Cie. KG erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

    Johannes Richard
     Rechtsanwalt
     Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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