Auftakt 2023 im Dieselskandal: Landgericht Ravensburg verurteilt Opel-Autokonzern

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Opel Insignia Sports Tourer 2.0 l Diesel wurde mit Abgas-Schummelsoftware produziert  - Schadenersatz für Käufer  

Am 30.12.2022 hat das Landgericht Ravensburg die Adam Opel GmbH auf Zahlung von Schadensersatz an den Opel-Käufer verurteilt.

Der Autokonzern hat den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, so das Urteil LG Ravensburg - Az. 2 O 200/22. Denn der Opel Konzern hat in seinen Fahrzeugen mehrere illegale Abschalt-Einrichtungen verbaut.

Das Landgericht Ravensburg ist überzeugt, dass in dem Modell des Opel PKW, das Gegenstand des Gerichtsverfahrens ist, eine Prüfstanderkennung verbaut wurde. Dieser Begriff „Prüfstanderkennung“ erfuhr folgenschwere Bekanntheit zu Beginn des Dieselskandals im Jahr 2015. Damals wurde bekannt, dass die Volkswagen AG in ihren Motor „EA189“ eine solche Erkennung millionenfach verbaut hatte.  

Gegenstand dieses aktuellen Opel-Urteils ist der Opel Diesel-Motor mit 2 Liter Hubraum mit der Bezeichnung „B20“.

Dieser Motor wurde nur deshalb in Deutschland zugelassen, weil Opel vorgab, dass er die Abgasnorm Euro 6 erfüllt. Tatsächlich gelingt es diesem Motor nur durch die eingebaute Prüfstanderkennung, auf dem Abgasprüfstand diese Abgasnorm zu erfüllen. Eine Vielzahl von eingesetzten Parametern wie Außentemperatur, Geschwindigkeit, Motordrehzahl und Luftdruck mit entsprechender Programmierung der Motorsteuerung sorgen für das Bestehen der Abgastests. 

Hingegen fahren die betroffenen Opel PKW ausserhalb des Prüfsituation in einem ganz grossen Einsatzbereich nur mit reduzierter Abgasreinigung. Diese Reduzierung der Abgasreinigung findet dabei schon bei üblichen Nutzungsbedingungen wie Außen-temperaturen unter 16 Grad Celsius,  Geschwindigkeiten über 140 km/h, Drehzahlen über 2900 U/min oder Umgebungsluftdruck unterhalb vom 92 kPa statt, so das Landgericht.

Die Adam Opel GmbH hat die Verwendung dieser unzulässigen Abschalteinrichtung systematisch betrieben, so das Landgericht - folglich auch die Täuschung der Behörden und der Käufer dieser PKW über die Einhaltung der sauberen Euro 6 Norm und über die ordnungsgemäße Zulassung der PKW zum Strassenverkehr. 

Zwar wurde von dem Opel-Konzern zur Beseitigung der unzulässigen Prüfstanderkennung eine freiwillige Rückrufaktion durchgeführt. Der Kläger und tausende andere betroffenen Kunden erhielten hierzu Schreiben, auch schon 2017. 

Allerdings wurde auch im Rahmen dieser Aktion dem Kläger wahrheitswidrig vorgespiegelt, dass sein Fahrzeug aktuell den Emissionsstandard Euro 6 erfülle und dass das Update dazu diene, sein Fahrzeug auf den neusten Stand der neu produzierten Opel-Diesel-Modelle zu bringen. Verschwiegen wird völlig das Vorliegen von unerlaubten Abschalteinrichtungen, die durch das Update beseitigt werden sollten. Es handelt sich bei dem Schreiben somit um pure Desinformation, so das Landgericht Ravensburg. 

Folglich kann ein solches Schreiben auch nicht den Lauf der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen von betroffenen Käufern gegen den Opel Konzern in Gang setzen. Das Landgericht musste sich auch mit dieser Frage der Verjährung auseinander-setzen, weil die Adam Opel GmbH die Einrede der Verjährung erhoben. Aber auch hier hat das Landgericht korrekterweise verbraucherfreundlich entschieden. 

Die Adam Opel GmbH muss dem Opel-Käufer folglich den Kaufpreis zurückzuzahlen und erhält im Gegenzug den manipulierten PKW. Der Käufer muss lediglich für die von ihm gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung vom Kaufpreisbetrag akzeptieren. 

Fazit und Empfehlung:

Die Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche gegen die Adam Opel GmbH wegen ihrer manipulierten 2.0 l Diesel-Motoren der Insignia Modelle durchzusetzen, stehen auch im Jahr 2023 sehr gut! Das aktuelle Urteil des Landgericht Ravensburg bestätigt dies.

Selbst ein etwaiges durchgeführtes Software-Update steht der erfolgreichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nicht entgegen.

Nicht nur Käufer manipulierter Opel-PKW mit Wohnsitz in Deutschland, sondern auch mit Wohnsitz in der Schweiz können von dem Urteil profitieren. Vielfach wurden von Rechtsanwalt Felix Fehrenbach bereits für seine deutschen und schweizerischen Mandanten Klagen gegen Autokonzerne in Deutschland eingereicht.

Eine gute Gelegenheit für Käufer abgasmanipulierter Opel-PKW, einem erheblichen Schaden durch allgemein eingetretenen Wertverlust ihres PKW, durch Verkaufsrisiken und durch technische Software-Update-Folgeprobleme vollständig zu entgehen!



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