Augen auf beim Erben! Achtung Schuldenfalle!

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Erben! Das ist nicht immer ein Vergnügen. Vor allem dann nicht, wenn der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hinterlässt. In vielen Fällen ist die Vermögenslage allerdings schwer einschätzbar. Etwa dann, wenn belastete Immobilien vorliegen. Genaue Recherchen, wie hoch die Verbindlichkeiten sind, sind erforderlich. Banken jedoch dürfen nicht ohne weiteres Auskunft erteilen und der Wert von Immobilien kann der Laie nicht einschätzen.

Sechs Wochen haben die Erben Zeit, das Erbe auszuschlagen, wenn Sie befürchten, dass sie mehr Schulden als Vermögen erben könnten. Oft ist „nein“ zu sagen nicht der richtige Weg, wenn nach fachkundiger Abwicklung und Erfüllung der Gläubigeransprüche Vermögen übrig bleibt. Ein fachkundiger Berater kann bei Banken und Grundbüchern oder gar im Ausland Informationen für den Mandanten einholen. Nicht selten werden auch noch Erben gesucht werden müssen. Denn oft haben Familienmitglieder mehrere Jahre keinen Kontakt mehr und wissen den genauen Wohnort nicht. Manchmal rät der fachkundige Berater auch dazu, Nachlassverwaltung beim Nachlassgericht zu stellen. Eventuelle Überschüsse werden dann an die Erben ausgezahlt.

In jedem Falle sollte der Laie immer rechtskundigen Rat einholen, ohne voreilige Entscheidungen selbst zu treffen.


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