Ausziehen - aber richtig. Schaffen Sie Fakten

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Sie leben mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin, sei es mit oder ohne Trauschein, in einer Wohnung zusammen und wollen die Trennung herbeiführen, indem Sie ausziehen?

Dann gehen Sie mit der richtigen Strategie vor, denn eine zweite Chance bekommen Sie selten.

Aus meiner langjährigen familienrechtlichen Beratungstätigkeit weiß ich, dass der Partner, der in der vormals gemeinsamen Wohnung verbleibt, nach dem Auszug des anderen Partners, sehr häufig sofort alle relevanten Schlösser zur Wohnung auswechselt, so dass der ausgezogene Partner keine Chance mehr hat, gegen seinen Willen in die vormals gemeinsame Wohnung zurück zu kehren, um noch weitere Sachen zu holen. 

Deshalb sollten Sie Ihren Auszug sorgfältig planen und in einer „Aktion" Ihre gesamte persönliche Habe und alles was Sie meinen, was Ihnen vom gemeinsamen Hausrat zusteht, mitnehmen. Vergessen Sie auch nicht Ihre persönlichen Dokumente, Bank- und Versicherungsunterlagen, Steuerunterlagen, wie auch das Familienstammbuch oder zumindest die Heiratsurkunde usw. einzupacken.

Erheben Sie Anspruch auf Gegenstände, die sich noch in der früheren gemeinsamen Wohnung befinden, die Ihr ehemaliger Partner jedoch freiwillig nicht herausgibt, gibt es für Sie dann nur noch zwei Möglichkeiten: entweder Sie verzichten darauf oder Sie führen eine oftmals langwierige außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung auf Herausgabe bzw. Überlassung von Haushaltsgegenständen. Beides ist oftmals vom Ergebnis her unbefriedigend, wie die Praxis zeigt.

 Bei Fragen zu diesem Thema berate ich Sie gerne:

Rechtsanwältin

Cordula Alberth

Joseph-Kolb-Str. 5

91077 Neunkirchen am Brand

Tel.: 09134/604

Fax: 09134/9689

info@ra-alberth.de

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