Autohaus insolvent: Was passiert mit verbrieftem Rückgaberecht?

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Update: Wer einen Diesel fährt, kann nach neuerer Rechtsprechung von EuGH (C-100/21) und BGH (VIa ZR 335/21) Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller haben ("Thermofenster"). Dieses Mal sind deutsche wie ausländische Hersteller betroffen. Thermofenster sind nach Ansicht von Experten in nahezu allen Dieseln bis Euro 6d verbaut.

Mehr dazu hier: diesel-widerruf.de

Rückgaberecht beliebt bei Autofinanzierungen

Viele Autokäufer, die den Kauf mit einem Kredit finanzieren, vereinbarten bei den Vertragsverhandlungen mit Autohäusern und Autobanken ein verbrieftes Rückgaberecht. 

Die Vereinbarung beinhaltete in der Regel, dass das Autohaus den Wagen zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlussrate auf Anbieten des Kunden zurückkaufen muss. Der Kaufpreis entsprach meist der letzten Schlussrate. Verpflichtet zum Rückkauf war aber nur das Autohaus – nicht die Bank.

Bei Insolvenz des Autohauses leider nichts mehr wert

Viele Autohäuser erleiden durch den Dieselskandal massive wirtschaftliche Verluste. Fest einkalkulierte Restwerte von Kraftfahrzeugen erweisen sich durch den Zusammenbruch des Gebrauchtwagenmarktes als illusorisch. 

Abgesehen davon, dass Arbeitsplätze verlorengehen, was dramatisch genug ist, geht bei der Insolvenz auch der Ansprechpartner für das verbriefte Rückgaberecht verloren – denn die Bank ist aus dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, sondern ausschließlich das Autohaus. 

Insolvent sind z. B. die Max-Moritz-Autohäuser, Willy Tiedtke, Giese in Papenburg, Dirkes in Köln, Sahm in Ratingen, Wetzel, Auto-Maier und AMW in Tübingen. Neue Eigentümer übernehmen meist lediglich den Standort, nicht aber die Verträge. 

Und selbst die neuen Eigentümer halten sich manchmal nicht lange. Das Autohaus Wichert, das Standorte von Willy Tiedtke übernommen hatte, ist nun selbst insolvent.

Das verbriefte Rückgaberecht ist dann nicht mehr das Papier wert, auf dem es steht. Dies gilt nicht nur für Bürger, die Diesel gekauft und finanziert haben. Dieses Problem ist unabhängig von der Antriebsart. Der Dieselskandal trifft also jetzt indirekt auch Benziner.

Ausweg: Widerruf des Autokreditvertrags

Wer als Verbraucher den Kauf kreditfinanziert hat, kann mit einem rechtlichen Kniff sowohl den Kauf- als auch den Kreditvertrag auflösen. Der Kniff heißt „Widerruf“. Darlehensverträge für Verbraucher und Existenzgründer mussten mit einer Widerrufsinformation versehen werden, in der das grundsätzlich auf zwei Wochen befristete Widerrufsrecht erläutert wird. 

Diese zweiwöchige Frist hört aber nicht auf, wenn die Widerrufsinformation falsch formuliert wurde oder bestimmte sehr umfassende Informationspflichten nicht erfüllt wurden.

Folge: Der Widerruf des Vertrages ist auch noch Jahre später möglich

Wenn der Darlehensnehmer Verbraucher war und der Kredit vom Händler vermittelt wurde, schlägt der Widerruf auch auf den Kauf durch und die Bank muss die Pflichten des Verkäufers übernehmen. 

Kauf und Kredit werden im Zweierverhältnis Bank – Verbraucher rückabgewickelt: Der Darlehensnehmer erhält die Raten zurück und kann den Diesel (oder Benziner!) an die Bank abgeben. Er muss sich eine Entschädigung für den Gebrauch des Wagens gefallen lassen. Überprüfungen ergaben, dass die meisten Darlehensverträge diese Fehler aufweisen.

Kommt es zur Klage, kann dabei vor Gericht auch ein Vergleich ausgehandelt werden, der dem Diesel- oder Benziner-Fahrer sein Auto belässt. Er bekommt eine ordentliche Vergleichszahlung und der Streit ist beendet. Rechtsschutzversicherungen müssen in der Regel eintreten. Auf diese Weise konnten viele Verfahren von Rechtsanwalt Dr. Schweers zur Zufriedenheit seiner Mandanten beendet werden.

Dass diese Klagen durchaus erfolgversprechend sind, beweist das beispielsweise Urteil des OLG Celle, mit dem die VW Bank zur Rückabwicklung verurteilt wurde (OLG Celle, Urt. v. 13.01.2021 - 3 U 47/20). Das Urteil hat besonderen Charme, da viele norddeutsche Kunden insolventer Autohäuser im Gerichtsbezirk des OLG Celle wohnen dürften und das OLG somit nach weit verbreiteter Auffassung für Klagen zuständig sein dürfte.

Auch aktuelle, äußerst verbraucherfreundliche Entscheidungen des EuGH dürften Darlehensnehmern in vielen Fällen vor Gericht zu Erfolg verhelfen ( EuGH, 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Vielen Dieselbesitzern steht übrigens auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller Audi oder VW zu. Denn es gibt den "neuen Dieselskandal", der die neueren  2.0-Liter Maschinen und auch die großen 3.0 - und 4.2 - Litermaschinen aus dem VW-Konzern betrifft. Bei vielen Modellen wurde die Abgassteuerung manipuliert.  Auch hierzu berät Sie Rechtsanwalt Dr. Schweers gern.

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Dr. Schweers ist erfahrener Verbraucherschützer und vertritt zahlreiche Besitzer von manipulierten Dieselfahrzeugen und Kreditnehmer bei Autobanken. Das Handelsblatt berichtete über seine Rechtstipps für Geschädigte des Dieselskandals. Die Stiftung Warentest listet ihn als erfolgreichen Rechtsanwalt i. S. Widerruf von Autokrediten.

Für eine kostenlose Erstberatung schicken Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen per Fax, Mail oder Post an die Kanzlei. Bitte machen Sie auch Angaben dazu, ob Sie rechtsschutzversichert sind. Die kostenlose Erstberatung ist hiervon aber nicht abhängig.

Die Kanzlei ist inhabergeführt. Sie sprechen immer mit Rechtsanwalt Dr. Schweers selbst - kein Call Center, keine Warteschleifen am Telefon.


Update: Sie besitzen einen Diesel? Möglicherweise trifft das Thermofenster-Urteil des EuGH, Az. C-100/1 auf Sie zu. Besitzern von Dieselfahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster (fast überall verbaut) kann ein Schadensersatzanspruch zustehen. Kostenlose Erstberatung.

Foto(s): Stefan Schweers


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