Audi A8 4.2 TDI Rückruf – Schadensersatz fordern

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Abgasskandal erreicht große Audi-Motoren

Der Audi A8 TDI mit 4.2 Litern Hubraum war die leistungsstärkste Diesel-Variante der Ingolstädter Oberklasse und kostete entsprechend viel Geld. Viele stolze Besitzer hat zu ihrer Verwunderung ein Rückrufschreiben erreicht, in dem von dem Code 23X6 die Rede ist und bei Euro6-Fahrzeugen auch davon, dass das Fahrzeug aufgrund eines amtlich angeordneten Rückrufes in die Werkstatt müsse. Was verbirgt sich dahinter?

Amtlicher Rückruf für 4.2-Liter-Motoren zu dem Code 23X6

Die amtlichen Feststellungen des Kraftfahrtbundesamtes sind eindeutig. Die Audi AG hat bei bestimmten Varianten des 4.2-Liter-Modells unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut („Schummelsoftware“). Eine Abschalteinrichtung ist eine Softwareprogrammierung, die die Abgasreduktion vermindert. Die Beschreibung der unzulässigen Abschalteinrichtung lässt dabei keinen Zweifel darüber aufkommen, dass die Programmierung so gestaltet worden war, dass die Abgasreduktion ausschließlich auf dem Prüfstand und somit zur vorgeblichen Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten erfolgen sollte. Nach den Feststellungen nutzt Audi nämlich eine Aufheizstrategie, die das Fahrzeug so vorkonditioniert, dass die Einhaltung der Grenzwerte (nur) auf dem Prüfstand („NEFZ“) sichergestellt wird:

„Die von Audi applizierten Schaltkriterien sind so gewählt, dass die Aufheizstrategie mit Sicherheit im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) nicht abgeschaltet wird. Demgegenüber wird sie schon bei geringsten Abweichungen von den Prüfbedingungen des NEFZ, die im realen Verkehr nutzerunabhängig nahezu immer eintreten, abgeschaltet.“

Die Täuschungsabsicht wird also sehr deutlich.

Von dem Bescheid sind Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften betroffen: Audi A8 mit 4.2 Liter Hubraum, 283 KW, Motorkennbuchstabe CTEC, Schadstoffklasse Euro 6, Genehmigungsnummer e1*2007/46*0284*12 – 20.

Dabei wird es wohl nicht bleiben. Auch ältere A8 mit Schadstoffklasse Euro 5 sind nun von einem Rückruf mit dem Code 23X6 betroffen. Amtliche Feststellungen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen vorlägen, gibt es noch nicht. Seitens des Kraftfahrtbundesamtes ist aber von einer „Konformitätsabweichung Antriebssteuerungssoftware“ die Rede. Viel spricht also dafür, dass Audi auch hier getrickst hat. 

Audi ist somit auch mit den großen Motoren in großem Stil vom Dieselskandal betroffen.

Erfolgreich Schadensersatz fordern

Aus der Täuschung der Behörden und der Käufer folgt nach Ansicht vieler Gerichte ein Schadensersatzanspruch des Eigentümers gegen Audi. Der Betrug wird als eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB gewertet. Der Anspruch richtet sich auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Übereignung des Wagens. Vom Kaufpreis wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Vor Gericht kann auch ein Vergleich geschlossen werden, bei dem der Kläger den Wagen behält und eine Ausgleichszahlung oder einen beachtlichen Gutschein für Reparaturen und Ersatzteile oder den Kauf des nächsten Fahrzeugs erhält. Eine Rechtsschutzversicherung sollte dennoch vorhanden sein und genutzt werden.

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