Audi Rückruf 3.0 TDI – Schadensersatz wegen Abgasskandal

  • 3 Minuten Lesezeit

Audi-Rückruf 23X6 bringt Schadensersatz

Wer einen Diesel von Audi gekauft hat, hat möglicherweise aufmerksam verfolgt, was die Presse über den „Dieselskandal“ bzw. Abgasskandal zu berichten hatte. Möglicherweise hat er sich in Sicherheit gewogen, da der eigentliche Skandal von dem kleinen Zweilitermotor EA189 ausging. Diesen Motor betreffen auch die in jüngster Zeit ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH).

Doch auch die größeren EA897 und EA898 sind betroffen. Der EA897 ist eine 3.0-Maschine, der EA898 eine 4.0-Liter-Maschine. Seit 2018 hat das Kraftfahrtbundesamt in Serie amtliche Bescheide erlassen, mit denen unzulässige Abschalteinrichtungen in diesen Motoren festgestellt wurden. Die Abschalteinrichtungen betreffen ähnlich wie bei dem EA189 die Abgassteuerung und sorgen für umweltfreundliche Abgaswerte im Labor, die aber auf der Straße, also im Realbetrieb, wesentlich schlechter sind. Ohne die unzulässigen Abschalteinrichtungen hätten die Modelle keine Genehmigung erhalten. Sie hätten niemals verkauft werden dürfen.

Welche Audi Diesel sind betroffen?

Das Kraftfahrtbundesamt hat Audi unter dem Rückrufcode 23X6 dazu verpflichtet, als eine Art Reparatur Softwareupdates aufzuspielen. Betroffen sind sowohl Modelle mit Abgasnorm Euro 5 als auch Euro 6. Die Besitzer scheinen hiervon manchmal zu erfahren, manchmal nicht. Es ist nicht leicht für einen Laien, herauszufinden, welche Modelle betroffen sind. Daher hier eine kleine Hilfestellung. Nehmen Sie den Fahrzeugschein und vergleichen Sie die Genehmigungsnummer mit der Liste unten. Da mehrere Bescheide in Folge ergingen, werden manche Modelle doppelt aufgezählt. Finden Sie die Genehmigungsnummer in der Liste wieder, weist Ihr Wagen höchstwahrscheinlich eine unzulässige Abschalteinrichtung auf. Audi-Fahrzeuge mit diesen Nummern wurden unter dem Rückruf-Code 23X6 in die Werkstätten gerufen oder haben das noch vor sich.

Audi Rückrufaktion 23X6

Modell                          Genehmigungsnummer           KW                            

Audi A4:                        e1*2001/116*0430*14–19       176                            

Audi A4, A5:                 e1*2001/116*0430*22–49       160,180                    

Audi A6, A7, S6, S7:     e1*2007/46*0436*05-15          230

A6, A7:                           e1*2007/46*0436*05–15        180

Audi A6, A7:                  e1*2007/46*0436*16–25        235,240

Audi A6, A7:                  e1*2007/46*0436*16–29        155,160,200

Audi A8, A8L:                e1*2007/46*0284*12–20        283

Audi A8, A8L:                e1*2007/46*0284*06–11        184

Audi A8, A8 L:               e1*2007/46*0284*12–20        155,190,193

Audi Q5:                        e1*2001/116*0473*14–24      184,190

Audi Q7:                        e1*2001/116*0350*15–19      180

Audi Q7:                        e1*2001/116*0350*10–15      176

Audi SQ5 Plus TDI:       e1*2001/116*0473*23–24      250

Audi SQ5 TDI:               e1*2001/116*0473*20–24      230,240

Das von Audi auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts entwickelte Softwareupdate verursacht nach Erfahrung vieler Besitzer Probleme. Dazu gehören schon jetzt schlechteres Fahrverhalten, Leistungsverluste und höherer Verbrauch. Die Langzeitwirkungen sind schwer abzuschätzen.

Schadensersatz für Audi Diesel - Erfahrungen

Die Audi AG hat den Käufern somit vorgetäuscht, ein Fahrzeug zu erwerben, das den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Softwareupdates sorgen selbst für neue Probleme.  Dabei haben die Käufer gerade bei den 3.0-Maschinen stolze Preise bezahlt. Wer ein solches Fahrzeug besitzt, dem steht nach Ansicht vieler Gerichte daher ein Schadensersatzanspruch zu. Unter anderem verurteilten die Oberlandesgerichte Frankfurt, Hamm, Koblenz und Naumburg die Audi AG zu Schadensersatz. Es kommen ständig weitere Urteile hinzu.

Aber was heißt Schadensersatz genau?

Schadensersatz heißt in diesen Fällen, dass der Kaufpreis an den Käufer zurückerstattet wird und die Audi AG im Gegenzug das Fahrzeug erhält. Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Bei Neuwagen gilt folgende Formel: Bruttokaufpreis x Gefahrene Kilometer /Erwartbare Gesamtlaufleistung. Die Erwartbare Gesamtlaufleistung wird geschätzt, und zwar sehr unterschiedlich. Die Werte schwanken zwischen 200.000 und 500.000. Realistisch sind 300.000. Wurde also ein Kaufpreis von 60.000 € bezahlt und ist der Wagen 50.000 Km von geschätzten 300.000 Km gefahren, ist ein Sechstel des Kaufpreises abzuziehen. Der Kläger erhält also 50.000 €.

Verläuft der Prozess positiv, ist auch immer ein Vergleich möglich, bei dem der Wagen beim Kläger verbleibt und der Kläger eine Einmalzahlung oder einen Gutschein in spürbarer Höhe erhält. 

Rechtsschutzversicherung tritt ein

Die Rechtsschutzversicherung tritt i.d.R. ein, wenn sie bei Kauf bestanden hat. Wurde erst später eine abgeschlossen, wird eine Kostendeckung für die Schadensersatzklage gegen den Hersteller nicht erteilt. Wurde der Kaufpreis mit einem Autokredit finanziert, ist hier jedoch unter Umständen der Diesel-Widerruf von Darlehen und Kauf möglich und dann auch rechtsschutzversichert, da hier der maßgebliche Zeitpunkt ein anderer ist.

Kostenlose Erstberatung

Wer sich beraten lassen möchte, kann von Rechtsanwalt Dr. Schweers eine kostenlose Erstprüfung der Unterlagen vornehmen lassen. Abhängig vom Ergebnis kann Rechtsanwalt Dr. Schweers Ihnen eine rechtliche Strategie vorschlagen. Senden Sie Kauf- und Kreditvertrag per Fax, Post oder Mail und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.

Die Stiftung Warentest/Finanztest listet Rechtsanwalt Dr. Schweers als erfolgreichen Rechtsanwalt.

Foto(s): Pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers

Beiträge zum Thema