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Autokauf im Ausland: Eigentum belegen lassen!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Wer im Ausland gutgläubig ein Auto kauft und sich nicht durch die Vorlage einer Kaufrechnung oder anderer Kaufnachweise davon überzeugt, dass der Verkäufer tatsächlich Eigentümer des verkauften Fahrzeugs ist, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug im Falle eines unberechtigten Verkaufs beschlagnahmt wird.

Im vorliegenden Fall hatte eine belgische Leasingbank einem belgischen Unternehmen zwei Mercedes überlassen, später aber den Leasing-Vertrag wegen Zahlungsrückstands gekündigt. Die beiden Fahrzeuge waren zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits an einen in Neuwied ansässigen Autohändler verkauft und die Papiere und Schlüssel übergeben worden. Die Bank klagte sodann gegen die Autohändlerin auf Zustimmung zur Herausgabe der Fahrzeuge aus dem Polizeigewahrsam an die Bank. Das Landgericht (LG) Koblenz wies die Klage ab, das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hingegen stimmte in der Berufung der Klägerin zu und verurteilte die Autohändlerin dazu, die Fahrzeuge freizugeben und die Schlüssel und Papiere herauszugeben, im Gegenzug sollte die Bank ihr die während der Besitzzeit entstandenen Kosten erstatten. Ein Eigentum der Autohändlerin an den beiden Fahrzeugen verneinte das OLG Koblenz. Der Verkauf sei unberechtigt gewesen und die Beklagte habe sich nicht ausreichend über das Eigentum der Verkäufer an den Fahrzeugen Kenntnis verschafft. Im Ausland sei hierfür besondere Vorsicht nötig.

(OLG Koblenz, Urteil v. 28.10.2010, Az.: 6 U 473/10)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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