Bank Sarasin – Cum-ex-Geschäfte – Urteil wegen Verlusten bei Sheridan Fonds

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Die Bank J. Safra Sarasin mit Haupsitz in der Schweiz hatte einem deutschen Drogerieunternehmer Anteile an dem Sheridan Solution SICAV-FIS Equity Arbitrage Fund, einer Fondsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg vermittelt. Die Einlage von rund 50 Millionen Euro ging aufgrund des wirtschaftlichen Niedergangs des Fonds verloren. Nun bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 14. September 2018 die Schadensersatzforderung gegen die Bank.

Geschäftsmodell des Fonds war das sogenannte Dividendenstripping, bei dem Aktien um den Dividenden-Stichtag herum wiederholt gehandelt wurden, wobei teils eine mehrfache Steuererstattung erzielt wurde. Durch diesen von mehreren Fonds und auch von manchen Banken praktizierten Handel sind dem Fiskus mutmaßlich Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Das Modell war schon seit langem umstritten und wurde nach einiger Zeit ausdrücklich gesetzlich verboten.

Bereits das Landgericht Ulm hatte die Sarasin Bank durch Urteil vom 22. Mail 2017, 4 O 66/13, zur Schadensersatzleistung an den Unternehmer verurteilt. Die dagegen gerichtete Berufung der Bank wurde durch den 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Der Senat hat jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Bank kann daher eine höchstrichterliche Überprüfung des Urteils vornehmen lassen.

Das Urteil macht betroffenen Anlegern und Investoren Hoffnung, denen Kapitalanlagen auf der Basis von Cum-ex-Geschäften oder ähnlichen rechtlich zweifelhaften Geschäftsmodellen vermittelt wurden, ohne über die damit verbundenen hohen Risiken ordnungsgemäß aufzuklären. Auch für andere Kapitalanlagen, wie etwa Cum-Cum Geschäfte, Swap-Verträge, Faktorzertifikate und diverse Derivate gelten Aufklärungspflichten, welche von dem Vermittler und dem Emittenten zu beachten sind. Wurden die Aufklärungspflichten verletzt, kann Schadensersatz für eingetretene Verluste verlangt werden.

Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff rät als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht allen Betroffenen, mögliche Schadensersatzansprüche zeitnah prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Dethloff hat bereits in zahlreichen Fällen Urteile zugunsten nicht ordnungsgemäß informierter Anleger erzielt und hat dabei drohende Verluste in Millionenhöhe abwenden können. Anlegern, die ihr Geld bei rechtlich zweifelhaften Anlagemodellen verloren haben, bietet er eine kurzfristige und kostenfreie Erstinformation an.



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