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Bank(über)fall auf der Wiesn!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Am Oktoberfest wird derzeit zünftig gefeiert! Das Münchner Volksfest lädt wieder Menschen aus der ganzen Welt ein. Seit mehr als 200 Jahren geht es auf der Theresienwiese rund. Mit ca. sechs Millionen Besuchern pro Jahr bleiben Unfälle leider nicht aus. Und immer wieder muss sich das Amtsgericht mit den Wiesn-Eskapaden befassen.

Tobt das Feld, erklimmen die Massen die Bierbänke. Das hat inzwischen auf der Wiesn Tradition. Doch sollte man es mit dem Schunkeln und Tanzen in den luftigen Höhen nicht übertreiben. Es braucht nur einen kleinen Schubser und schon fällt man herunter. Ein solcher Sturz kann böse Folgen haben.

Kräftig am Feiern stand eine Oktoberfestbesucherin auf der Bank. Aber die gute Stimmung war rasch dahin, als sie geschubst wurde. Sie kam ins Straucheln und fiel von der Bierbank direkt auf ihren Sitznachbarn. Der wollte gerade von seiner Maß trinken, als die Frau angerauscht kam. Prompt schlug er sich mit dem Bierkrug ein Stück Zahn aus.

Die Frau wurde von ihm vor dem Amtsgericht München auf Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro verklagt. Aber nach Meinung des Richters waren beide Beteiligten gleichermaßen an dem Unfall schuld und er sprach dem Verletzten nur 500 Euro zu. Die weise Wiesn-Regel des Amtsgerichts München lautete:

Wer auf eine Bierbank steigt, muss sich so verhalten, dass er nicht herunterfällt und andere verletzt. Aber auch wer sitzen bleibt, muss seine Umgebung beobachten, wenn er weiß, dass hinter ihm Leute auf der Bierbank stehen.

(AG München, Urteil v. 12.06.2007, Az.: 155 C 4107/07)

Esther Wellhöfer (WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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