Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Barrierefreiheit – Mobilität für Rollstuhlfahrer

  • 3 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Mit Wheelmap.org könnten für Rollstuhlfahrer die Hürden auf der ganzen Welt fallen. Der neue Kartendienst zeigt barrierefreie Orte weltweit und wie rollstuhltauglich andere Orte sind. Jeder kann solche Orte ganz schnell finden, eintragen oder auch den Status anpassen. Wir finden, das ist eine tolle Idee! anwalt.de bietet schon seit Jahren Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, einen besonderen Service bei der Rechtsberatung. Natürlich ist das Redaktionsteam von anwalt.de ebenso ein Fan der Barrierefreiheit. Darum geben wir heute ein paar hilfreiche aktuelle Tipps speziell für Rollstuhlfahrer rund um das Thema „barrierefreie Immobilien“.

[image]Barrierefreie Kanzlei

Dank anwalt.de kann man bequem von zu Hause aus den passenden Anwalt kontaktieren - über die E-Mail- oder Telefonberatung. Und wer gerne einen Anwalt vor Ort aufsuchen möchte, der kann auf anwalt.de über die erweiterte Suche mit der speziellen Funktion „Barrierefreiheit“ ganz einfach Kanzleien finden, die für Rollstuhlfahrer zugänglich sind.

Tipp für Anwälte: Sie haben eine Kanzlei, die rollstuhltauglich ist? Lassen Sie die Barrierefreiheit in Ihr Profil integrieren!

Barrierefreiheit nach dem Gesetz

Die Barrierefreiheit ist auch gesetzlich geregelt. Gemäß § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) liegt Barrierefreiheit vor, wenn zum Beispiel ein Gebäude, Verkehrsmittel oder eine Informationsquelle für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise ohne Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist.

Gebäude ohne Barrieren

Welche Anforderungen an ein barrierefreies Gebäude zu stellen sind, regeln DIN 18040-2 und die Landesbauordnungen. Beispielsweise schreibt Art. 48 Bayerische Bauordnung für öffentlich zugängliche Gebäude die Barrierefreiheit für die dem Besuchsverkehr dienenden Flächen vor, etwa für Verwaltungs-, Gerichts- und Bürogebäude, für Freizeit- und Kulturgebäude, für Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten. Ausnahmen sind möglich, wenn die barrierefreie Ausgestaltung einen unangemessenen Aufwand bedeuten würde.

Auf Wohnungssuche

Totale Barrierefreiheit beginnt in den eigenen vier Wänden. Bereits bei der Wohnungssuche sollte man auf die Beschreibung der Wohnung besonders achten. Das gilt erst recht, wenn die Wohnung erst noch gebaut werden muss. Dabei sind Begrifflichkeiten keine Nebensache. Nur wenn die Wohnung als „behindertengerecht“ beschrieben wird, kann man davon ausgehen, dass sie auch tatsächlich barrierefrei ist. Anders dagegen beim Attribut „seniorengerecht“. Von diesem Merkmal - das weder gesetzlich definiert noch ausreichend bestimmt ist, um eine reale Beschaffenheitsangabe zu sein - kann man nicht darauf schließen, dass alle Räume barrierefrei zugänglich sind (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 25.02.2011, Az.: 10 U 1504/09).

Barrierefreier Ausbau

Natürlich kann die Mobilitätseinschränkung auch während des laufenden Mietverhältnisses auftreten. Gemäß § 554a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Vermieter dem barrierefreien Ausbau einer Wohnung zustimmen. Voraussetzung ist, dass ein berechtigtes Interesse besteht - etwa an dem Einbau eines Treppenlifts. Problematisch kann der Ausbau allerdings werden, wenn Gemeinschaftsflächen des Hauses von der Baumaßnahme betroffen sind. Dann muss man den Umbau mit den anderen Vermietern, Eigentümern und Mitmietern abstimmen - sogar, wenn man Wohnungseigentümer ist.

Zuschüsse für Treppenlift

Wo es Stufen gibt, kann ein Lift mobil machen. Leider muss man für Treppenlifte oft tief in die Tasche greifen. Aber immerhin: Je nach Situation kann man bei einem Hilfeträger einen Zuschuss erhalten. Ist beispielsweise eine Pflegestufe vorhanden, kann man von der Pflegeversicherung einen Zuschuss bis zu einem Maximalbetrag von 2557 Euro je Maßnahme erhalten. Weiter können die Kosten zum Beispiel auch vom Sozialamt, Versorgungsamt, von der Bundesagentur für Arbeit, der Landesversicherungsanstalt und der Bundesversicherungsanstalt übernommen werden.

Zuständiger Hilfeträger

Welcher Träger zuständig ist, hängt von der Behinderung und der Lebenssituation ab. Bei Arbeitsunfällen ist etwa die Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner. Bei einem Verkehrsunfall muss eventuell sogar die Haftpflichtversicherung die Kosten erstatten. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht für die Kostenerstattung von Treppenliften zuständig (Bundessozialgericht, Urteil v. 06.08.1998, Az.: B 3 KR 14/97 R).

anwalt.de-Tipp: Damit man den finanziellen Überblick behält, sollte man auf jeden Fall zuerst einen Kostenvoranschlag einholen, den man dann dem Hilfeträger vorlegt.

Steuervorteile für Hilfsmittel

Unabhängig von den Zuschüssen können Steuerpflichtige die Kosten für das medizinische Hilfsmittel Treppenlift bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dabei muss der Lift nicht nur einen barrierefreien Zugang zur Wohnung ermöglichen. Steuervergünstigt ist ein Treppenlift ebenfalls, wenn damit der Garten zugänglich gemacht wird. Schließlich ist die Nutzung eines Gartens kein Luxus, sondern sozialadäquat (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 06.04.2011, Az.: 4 K 2647/08).

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema