Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung – Worauf sollte der Versicherungsnehmer unbedingt achten?

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Welche rechtlichen Aspekte sollten bereits im Vorwege, also schon bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung beachtet werden? Was für rechtliche Fallen gibt es?

Als einer der wichtigsten Punkte in der Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt die Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Der Versicherer stellt bei Beantragung der Versicherung diverse gesundheitliche Fragen. Zum einen entscheidet der Versicherer, je nach gewünschter Rentenhöhe, ob eine Versicherung mit oder ohne ärztliche Untersuchung abgeschlossen werden kann. Die Grenze liegt meist bei 2.500 Euro monatlich versicherbarer BU-Rente.

Bei einer Versicherung ohne ärztliche Untersuchung muss der Versicherungsnehmer im Antrag detaillierte Angaben zu Gesundheitszustand, Körpergröße und Gewicht, Hausarzt etc. machen.

Der Grund dieser Pflichtangaben, die unbedingt wahrheitsgemäß durch den Versicherungsnehmer oder/und Makler vorgenommen werden müssen, ist, dass der Versicherer das Risiko einer möglichen Berufsunfähigkeit für sich selbst einschätzen muss.

Sollte eine Frage dabei mit „ja” beantwortet werden, fordert der Versicherer weitere Angaben an. Dies können beispielsweise auch Arztberichte sein. Auch hier können weitere Unterlagen wie Fragebögen hinsichtlich Allergien etc. angefordert werden. In der Regel wird auch gefragt, ob noch weitere BU-Versicherungen bestehen oder beantragt worden sind. Auch diese Angaben sind alle wahrheitsgemäß zu beantworten.

Da in gerichtlichen Verfahren meist über die Fragen der vorvertraglichen Anzeigepflicht gestritten wird, ist es hier besonders empfehlenswert, sich genügend Zeit zu nehmen, um alle Fragen eingehend zu erörtern.

Sofern bei der Beantragung der BU-Versicherung Angaben verschwiegen werden, berechtigt dies den Versicherer sich möglicherweise vom Vertrag zu lösen.

Da er die vorvertraglichen Anzeigepflichten erst im Leistungsfall prüft, kann dies für den Versicherungsnehmer durchaus schwierig werden eine neue Versicherung zu finden, wenn sich der Erstversicherer vom Vertrag durch Anfechtung, Rücktritt und / oder Kündigung gelöst hat. Denn dieses muss meist auch dem Folgeversicherer gegenüber angegeben werden.

Sollten bereits an dieser Stelle Fragen bestehen, so stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner persönlich zur Verfügung.



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