Bearbeitungszeit in der KFZ-Versicherung
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[image]Heute gehört es zum üblichen Dienst am Kunden, dass die KFZ-Versicherungen nach einem Unfall sehr schnell regulieren. Meistens vergeht ein Zeitraum von maximal zwei Wochen, selbst wenn dafür ein Gutachter eingeschaltet werden muss, der den Schaden am Fahrzeug beziffern soll. Auf eine solch schnelle Bearbeitung besteht allerdings kein Rechtsanspruch, wie das Oberlandesgericht Stuttgart festgestellt hat.
Ähnlich lautende Entscheidungen waren bereits auch von den Oberlandesgerichten Nürnberg, München und Düsseldorf getroffen worden. Sie sagen aus, dass eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen, selbst bei normalen Versicherungsfällen, normal und zulässig ist. Dieser Zeitraum kann sich zusätzlich verlängern, wenn es im Rahmen des zu regulierenden Unfalls Verwarnungen der Beteiligten durch die Polizei gegeben hat. Dann ist der Bearbeitungsfrist der Zeitraum hinzuzuschlagen, der durch die Einsichtnahme in die polizeilichen Ermittlungsakten entsteht. Das bedeutet, dass die KFZ-Versicherung vorher auch nicht in Verzug gesetzt werden kann.
(OLG Stuttgart, Urteil v. 21.04.2010, Az.: 3 U 218/09)
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