Bear+Wolf/Winterstein Rechtsanwälte mahnen für die Wild Beauty GmbH ab

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Die Wild Beauty GmbH vertreibt Kosmetik für den Friseurbedarf. Sie lässt derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen über die Winterstein Rechtsanwälte PartG mbB aus Frankfurt am Main verschicken, welche auch unter der Marke Bear+Wolf powered in Germany tätig sind. 

Die Abmahnschreiben richten sich an Händler, welche beim Verkauf von Kosmetikartikeln versäumen, die für das Produkt verantwortliche Person zu kennzeichnen. Hierdurch würde gegen Art. 19 der EU-Kosmetikverordnung verstoßen.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Sollten auch Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung betroffen sein: Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie für die in der Abmahnung beschriebene Rechtsverletzung verantwortlich sind und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten oder sogar noch unbestimmten Höhe und zur Erstattung der vollständigen Abmahnkosten.

Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie eine Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits vom Abmahner beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

  • per E-Mail in Verbindung setzen.

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