Bedrohung im Straßenverkehr

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Auffahrunfall endet in einer Anzeige wegen Bedrohung!

Vorwurf Bedrohung: Ein Verkehrsteilnehmer bremst, um ordnungsgemäß an einem Zebrastreifen zu halten. Daraufhin fährt ihm eine andere Verkehrsteilnehmerin – nahezu ungebremst – hinten auf. Es entsteht erheblicher Sachschaden. Wie es scheint, ein gewöhnlicher Sachverhalt, der nahezu tausend Male im Straßenverkehr geschieht. Hier nimmt der Fall eine ungewöhnliche Wendung und zeigt insbesondere, wie wichtig fachanwaltlicher Beistand sein kann.

Der Vorwurf der Bedrohung ist schnell ausgesprochen

Herr Klaus Müller* fährt mit seiner Lebensgefährtin die Birkbuschstraße entlang. Manuela Krause* befuhr ebenfalls mit ihren Fahrzeug die Birkbuschstraße aus Richtung Steglitz kommend und in Richtung Lankwitz fahrend. An einem Fußgängerüberweg bremst Herr Müller sein Fahrzeug bis zum Stillstand ab, sodass Frau Krause nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommt und es zu einem Verkehrsunfall kommt. In dessen Folge rutscht das Fahrzeug von Frau Krause auf das Fahrzeug des Geschädigten.

Bei der Unfallaufnahmen macht die beschuldigte Frau Krause eine außergewöhnliche Aussage: „Herr. M. hat den Unfall absichtlich durch zu starkes Bremsen bis zum Fahrzeugstillstand an dem Fußgängerüberweg herbeigeführt. Ich kenne Herrn M. bereits, da dieser schon in früheren Zeiten versucht hat, einen Unfall mit mir zu verursachen.“ Weiterhin erklärt sie, dass sich ihr Fahrzeug und das von Herrn Müller kurz vor dem Unfall während eines Überholvorganges auf gleicher Höhe befunden haben und Frau Krause durch die geöffnete Scheibe gehört hat, wie die Beifahrerin des Geschädigten die Äußerung „Wir töten Sie“ausgesprochen hat. Noch bevor sich Müller versieht, ist gegen ihn eine Strafanzeige wegen Bedrohung geschrieben.

Frau Müller wird mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, welches sie nach einer ambulanten Behandlung wieder verlassen kann. Ein Zeuge, der die Polizei alarmiert hat, kann ansonsten keine Angaben zu dem Unfallgeschehen machen – auch nicht zum Vorwurf der Bedrohung!

Die Angaben von Herrn M. und seiner Lebensgefährtin decken sich dahingehend, dass Frau K. vor dem Unfall einen anderen PKW überholt hat und im Anschluss mit voller Wucht auf ihr Fahrzeug auffuhr. „Offenbar war die Fahrerin so mit dem Überholvorgang beschäftigt, dass sie mein Auto übersah“, gab Klaus Müller an.

Die anwaltliche Beratungspraxis zur Strafanzeige wegen Bedrohung

Aufgrund der Aussage von Manuela Krause wurde gegen Herrn Müller und seine Lebensgefährte ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung eingeleitet – kein Kavaliersdelikt! Dies brachte ihm eine ganze Menge an Problemen ein. Zu Unrecht wie sich nach Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte gezeigt hat.

Die Bedrohung ist nach § 241 StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht. Krauses Aussage konnte weder durch Tatsachen noch durch Zeugenaussagen belegt werden. Das Verfahren wurde auf die Stellungnahme des Verteidigers gegen Müller eingestellt.

Expertentipps zur Anzeige wegen Bedrohung:

  1. Versuchen Sie, andere Verkehrsteilnehmer anzusprechen und als Zeugen zu gewinnen.
  2. Überstürzen Sie nichts. Lassen Sie sich nicht von der Polizei oder der gegnerischen Versicherung zu Angaben drängen
  3. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Strafrecht oder Verkehrsrecht
  4. Fertigen Sie noch Fotos von den Gegebenheiten an
  5. Geraten Sie nicht in Panik, wenn Sie einige Wochen nach dem Unfall eine derartige Anzeige wegen Bedrohung ereilt. Möglicherweise versucht der Unfallgegner, Ihnen die Schuld an dem Unfall zu geben
  6. Machen Sie im Zweifel von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und lassen Sie sich anwaltlich beraten

*Namen wurden geändert.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefonnummer neben diesem Rechtstipp. ✩ Kontaktieren Sie uns über unsere Website. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


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