Bekleidungskonzern Wöhrl AG lässt Anleihegläubiger weiter im Dunkeln tappen

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Anfang September hat die finanziell angeschlagene Rudolf Wöhrl AG das sogenannte Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Nun hat der Bekleidungskonzern bis Anfang Dezember Zeit zur Sanierung. Gelingt das nicht, droht im schlimmsten Fall die Regelinsolvenz. Ein großer Brocken der Schulden des Unternehmens stammt von einer 2018 fälligen 30-Millionen-Euro-Anleihe. Das Papier, das eine Rendite von 6,5 Prozent ausweist und insbesondere an Privatanleger verkauft wurde, soll deshalb umstrukturiert werden. Die Anleihegläubiger sind nun aufgefordert, am 28. November 2016 einen gemeinsamen Vertreter zu wählen, der im Rahmen der Restrukturierung ihre Interessen gegenüber dem Unternehmen vertritt. Der erste Versuch zur Wahl war noch an einer zu geringen Beteiligung gescheitert. Bei der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Kanzlei Nieding+Barth ist man skeptisch und rät Anleihegläubigern, auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ins Auge zu fassen.

„Bisher liegt kein Konzept für die Restrukturierung vor. Die Anleihegläubiger haben keine hinreichenden Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens und ob mögliche Zugeständnisse nachhaltig zu einer Stabilisierung führen“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth, der bei etlichen prominenten Sanierungsfällen wie Windreich, Prokon oder der WGF AG selber als gemeinsamer Vertreter aktiv ist. „Die Anleihegläubiger sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um ihre Investition abzusichern. Dabei sollten sie auch nicht davor zurückschrecken, Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen. Das ist oftmals die einzige Möglichkeit, um eine Kompensation des Verlusts zu erreichen. Hierbei schließt die Unterstützung eines Sanierungskonzeptes die Geltendmachung entsprechender Ansprüche gegen Prospektverantwortliche und Dritte nicht aus“, so der Fachanwalt für Kaitalanlagerecht weiter.

Geschädigte Aktionäre können sich bei der Kanzlei Nieding+Barth unter unserer E-Mail-Adresse registrieren lassen, um eine Prüfung und Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche vornehmen zu lassen. Zudem bietet Nieding+Barth die Vertretung auf der Gläubigerversammlung an.



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