Beratung im Zusammenhang mit Russischen Staatsanleihen

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Beratung im Zusammenhang mit Russischen Staatsanleihen

Klaus Nieding: „Inhaber von russischen Staatsanleihen sollten schon jetzt ihre Rechte und Möglichkeiten prüfen lassen, um im Ernstfall vermeidbare Schäden abwenden zu können.“

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine ist in vollem Gange und die internationale Gemeinschaft hat schwere Sanktionen gegen Russland verhängt, worunter insbesondere auch der Ausschluss russischer Kreditinstitute aus dem Banken-Kommunikationsnetzwerk SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) gehört. Hierdurch können die ausgeschlossenen Kreditinstitute praktisch nicht mehr am internationalen Zahlungsverkehr teilnehmen und insbesondere auch keine Zahlungen ins Ausland mehr tätigen. Ebenfalls wird die russische Landeswirtschaft durch die Sanktionen stark in Mitleidenschaft gezogen – es steht auch die Befürchtung eines Staatsbankrotts im Raume.

Daraus entstehen potentielle Probleme für institutionelle Investoren und Privatanleger, insbesondere solche, die in russische Staatsanleihen investiert haben. Hier wird derzeit nicht nur die Frage diskutiert, wie Russland die nunmehr fälligen Zinszahlungen an die Investoren erbringen kann, wenn dessen Kreditinstitute nicht mehr an SWIFT angeschlossen sind. Ferner besteht auch das Risiko, dass Russland in Zukunft nicht mehr willens oder in der Lage sein wird, die laufenden Zinszahlungen an die Inhaber von Staatsanleihen zu zahlen.

Die rechtliche Beurteilung dieser Sachlage ist kompliziert, da sie nicht nur im Einzelfall zu erfolgen hat sondern auch schwierige Problemstellungen rechtlicher und tatsächlicher Art betrifft. Einige russische Staatsanleihen unterliegen dem englischen Recht und sehen mitunter für den Investor nachteilige Regelungen zur Behandlung von Zahlungsausfällen vor. Fraglich ist auch, welche Möglichkeiten für einen Investor bestehen, wenn Russland seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, entweder weil Russland zahlungsunfähig wird oder seinen Kreditinstituten die Teilnahme am SWIFT-System versagt bleibt. Sollte sich das Risiko eines Zahlungsausfalls realisieren, stellen sich zudem Anschlussproblematiken wie die der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den russischen Staat.

In solchen Situationen benötigen Investoren kompetente Beratung im Vorfeld sowie eine schlagkräftige Vertretung im Schadensfall. „Schlägt die Situation zum Nachteil der Investoren um, werden die Unvorbereiteten gnadenlos abgestraft - man muss hier alle Register ziehen, um Verluste so gering wie möglich zu halten“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Kanzlei Nieding+Barth.

Die Kanzlei Nieding+Barth berät seit vielen Jahren erfolgreich private und institutionelle Investoren bei komplexen Problemlagen im Zusammenhang mit Kapitalmarktprodukten. Gerne unterstützen wir auch Sie!


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