Beratungspflichten des Versicherungsmaklers

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Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass einem Versicherungsmakler im Bereich des Versicherungsvertragsverhältnisses weitgehende Beratungs- und Betreuungspflichten treffen. Überredet er einen Versicherungsnehmer, seinen alten Versicherungsvertrag zu kündigen und einen neuen bei dem von ihm empfohlenen Unternehmen abzuschließen, so muss er den Versicherungsnehmer über sämtliche Folgen des Wechsels aufklären. Das Gericht entschied, dass der Versicherungsmakler sogar einen Überblick über sämtli-che wesentlichen Unterschiede bzgl. Leistung und Beiträgen für seinen Kunden machen muss. Macht er dies nicht, so haftet er für einen evtl. daraus entstehenden Schaden.

Rechtsanwalt Tilch


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