Berechtigungsanfrage FROMMER LEGAL für Image Professionals GmbH wegen Nutzung von geschütztem Bildmaterial

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In den vergangenen Wochen hatten wir häufiger über uns vorgelegte urheberrechtliche Abmahnungen der Image Professionals GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei FROMMER LEGAL berichtet. Nunmehr liegt uns eine aktuelle sogenannte Berechtigungsanfrage vom 14.04.2023 vor, in der die Image Professionals GmbH unter Hinweis auf ihren geschäftlichen Zweck im Rahmen einer sogenannten Berechtigungsanfrage anfragt, auf welcher rechtlichen Grundlage auf einer von unserer Mandantschaft verwendeten in Gebrauch stehenden Internetseite bestimmtes Bildmaterial, an dem die Image Professionals GmbH die Lizenzrechte hält, verwendet wird.


Was ist eine Berechtigungsanfrage?


Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich um eine sogenannte „Vorstufe“ zu urheberrechtlichen, markenrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder auch designrechtlichen Abmahnung. Berechtigungsanfragen werden immer stets dann durch Rechteinhaber oder Anspruchsberechtigte gestellt, wenn diese sich selbst nicht mit der notwendigen Sicherheit gewiss sein können, ob das beobachtete und beanstandete Verhalten tatsächlich rechtswidrig ist. Der Vorteil einer Berechtigungsanfrage gegenüber einer Abmahnung besteht aus Sicht des Adressaten darin, dass der Adressat in diesem Fall einerseits nicht mit Kosten belegt wird und von diesen nicht konkret die Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausräumenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird.


Insofern könnte man die Berechtigungsanfrage auch als sogenannten „Warnschuss“ im rechtlichen Sinne auffassen, der dem Adressaten durchaus bei tatsächlichem Vorliegen einer Rechtsverletzung noch die Möglichkeit gibt, kostenmindernd zu reagieren.


Hierbei hat sich im Regelfall die Abgabe von sogenannten vorbeugenden strafbewehrten Unterlassungserklärungen bewährt, die wir bereits in hunderten von Fällen für Mandanten gegen unterschiedliche Rechteinhaber in ähnlichen oder gleichartigen Konstellationen abgefasst haben. Diese Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung führt sodann dazu, dass im tatsächlichen Falle des Vorliegens einer Rechtsverletzung Zahlungsansprüche in Form von Anwaltskosten nicht mehr geltend gemacht werden können. Diese sind gerade im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Urheberrechtes und Medienrechtes bekanntlich nicht unerheblich. Im Regelfall kann hierdurch nicht die Zahlung von Lizenzschadensersatz verhindert werden. Jedoch stellen sich die Fälle meistens so dar, dass auch dieser in diesen Konstellationen, letztendlich sodann durch Verhandlungen, verhindert werden kann.


Wie können wir Ihnen im Falle einer Berechtigungsanfrage weiterhelfen?


Sollten auch Sie eine Berechtigungsanfrage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir bieten Ihnen an, dass Sie uns die entsprechende Berechtigungsanfrage unverbindlich einmal zusenden. Senden Sie uns diese gerne an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen Sie uns alternativ unmittelbar an. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Wir werden für Sie auf jeden Fall eine Lösung finden, die insbesondere im wirtschaftlichen Bereich für Sie als sinnvoll erachtet werden wird. Natürlich muss auch im Vordergrund die für Sie notwendige Rechtsicherheit stehen, die wir für Sie sodann gerne wieder mit geeigneten und professionellen Maßnahmen herstellen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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