Berlinische Lebensversicherung (jetzt Athora Lebensversicherung) – Belehrung fehlerhaft

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Auch bei gekündigten Versicherungsverträgen: Durch einen Widerspruch kann noch eine erhebliche weitere Zahlung erreicht werden

Der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte wurde ein Versicherungsvertrag zur Prüfung vorgelegt. Die ehemals Berlinische Lebensversicherung, jetzt Athora Lebensversicherung, hat einen Versicherungsschein vom 06.05.2004 ausgestellt.

Bei der Prüfung hat sich ergeben, dass die Belehrung im Versicherungsschein auf der zweiten Seite eindeutig fehlerhaft ist. Die Belehrung spricht davon, dass der Widerspruch schriftlich einzureichen sei, obwohl seit dem Jahr 2001 der Gesetzgeber die Formvorschriften für den Widerspruch mit geringeren Voraussetzungen versehen hatte. Ab dem Jahr 2001 war auch ein Widerspruch in Textform, beispielsweise auch durch E-Mail, möglich.

Des Weiteren liegt uns auch noch aus einem anderen Fall ein Versicherungsschein vor, den die Berlinische Lebensversicherung am 27.12.2004 ausgestellt hat. In dieser Belehrung hat die Berlinische Lebensversicherung dann richtig darüber belehrt, dass es ausreichend ist, wenn der Widerspruch in Textform versandt wird.

Die Formerleichterung wurde vom Gesetzgeber zum 01.08.2001 eingeführt. Es ist daher davon auszugehen, dass sämtliche Belehrungen der Berlinischen Lebensversicherung vom 01.08.2001 bis ins Jahr 2004 fehlerhaft sind.

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Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte hat bereits über ein Jahrzehnt Erfahrung in Bezug auf Rückforderung nach Widerspruch von Lebensversicherung. Gerne überprüfen wir im Rahmen einer Erstberatung kostenlos Ihre Erfolgsaussichten, entweder mit einem Widerspruch den Versicherungsvertrag erfolgreich zu beenden oder sogar nach einer Kündigung noch einen weiteren Anspruch zu realisieren.


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