Berufliches Ansehen ist durch Soldaten der Bundeswehr in besonders repräsentativen Positionen zu beachten

  • 1 Minuten Lesezeit

Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen müssen auch bei privaten Internetauftritten bei der Form ihres Auftretens Zurückhaltung üben. Die hat das Bundesverwaltungsgericht am 25.05.2022 (Az: BVerwG 2 WRB 2.21) entschieden. Eine überdurchschnittlich bekannte Kommandeurin hatte in einem Dating-Portal ein Profilbild von sich in sitzender Pose mit erkennbaren Gesichtszügen und unter Verwendung ihres tatsächlichen Vornamens eingestellt. Sie beschrieb sich mit „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome." Ihr Disziplinarvorgesetzter hatte deswegen einen einfachen disziplinarrechtlichen Verweis verhängt.

Ansehen, Achtung und Vertrauen der Dienststellung

Keine Soldatin darf gemäß § 17 Abs. 2 Satz 3 SG ihr außerdienstliches Verhalten das Ansehen der Bundeswehr und die Achtung und das Vertrauen, die ihre dienstliche Stellung erforderten, ernsthaft beeinträchtigen.

Sexuelle Selbstbestimmung steht auch Soldatin zu

Art. 1 Abs. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 GG enthält ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dazu gehört, dass der Einzelne über seine geschlechtlichen Beziehungen frei bestimmen und sich für eine promiskuitives Sexualverhalten entscheiden kann. 

Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verlangt nach Feststellung des 2. Wehrbeschwerdesenats vom 25.05.2022 allerdings, dass eine Soldatin in der besonders hervorgehebenen dienstlichen Stellung einer Bataillonskommandeurin mit Personalverantwortung für ca. 1.000 Personen bei der Wahl der verwendeten Worte und Bilder im Internet Rücksicht auf ihre berufliche Stellung nimmt. 

Oberstleutnant d.R. Christian Steffgen verteidigt und vertrtitt Beschuldigte und Opfer der Bundeswehr seit über 20 Jahren.

Die Entscheidung vom 25.05.2022 ist eine Einzelfallentscheidung. Dieselbe Hadlung wäre für andere Dienstgradgruppen je nach dienstlicher Stellung nach seiner Einschätzunng als Experte nicht oder in noch milderer Form geahndet worden. Hier kommt es auf die Verantwortung des jeweiligen Dienstpostens und dessen Ansehen an.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht war 14 Jahre lang Vertragsanwalt eines der größten Berufsverbände Deutschlands.

Foto(s): Fotolia_131211988_M.jpg

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema