Berufsunfähigkeitsversicherung – Falschangaben des Versicherten rächen sich im Leistungsfall!

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Möchte der künftige Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, so wendet sich dieser meist an einen Versicherungsmakler. Der Versicherungsmakler recherchiert sodann für den Kunden eine geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch die Kundenwünsche zugeschnitten ist. Hierbei hat der Versicherungsmakler den Kunden zunächst zu interviewen, um seine Wünsche zu ermitteln. So dann weiß der Versicherungsmakler, worauf er bei seiner Recherche zu achten hat.

Gesundheitsangaben im Antrag wahrheitsgemäß beantworten!

Hat der Versicherungsmakler so dann eine geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden, so ordert der Versicherungsmakler den entsprechenden Antrag von der Versicherung. Diesen Antrag füllt der Versicherungsmakler so dann mit dem künftigen Versicherungsnehmer / Versicherten aus. Dabei sind eine Menge Angaben der Versicherten zu machen, denn der Versicherer „lernt“ nur über diesen Antrag seinen späteren Kunden kennen und muss anhand der der Fragen und den Antworten des Versicherten das Risiko „Berufsunfähigkeit“ einschätzen, um letztendlich auch eine Prämie zu ermitteln.

Dabei sollte der Versicherte unbedingt richtige Angaben machen. Es sollten dabei keine vom Versicherer nachgefragten Umstände verschwiegen werden.

Falschangabe rächen sich im Leistungsfall!

Sollte sich das Risiko „Berufsunfähigkeit“ beim Versicherten verwirklichen, so prüft der Versicherer die damalig gemachten Angaben des Versicherten. Wurden Umstände verschwiegen, so eröffnet dieses dem Versicherer Gestaltungsrecht, so dass er sich möglicherweise vom Vertrag lösen kann und / oder leistungsfrei wird, mit der Folge: er muss nicht zahlen und der Versicherte bekommt kein Geld aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag.

Bei allen rechtlichen Problematiken rund um das Thema „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Kanzlei Jöhnke & Reichow gern. Rufen Sie uns einfach kurz an. Der Erstkontakt ist kostenlos. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB



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