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Besondere Verfahrensweise bei der Forstwirtschaft und dem Erwerb von Waldland

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Wälder und Waldländer sind ein besonderer Naturschatz, der für die Allgemeinheit von Nutzen ist, was eine besondere Verwaltungs- und Wirtschaftsweise erfordert. Dabei ist von Bedeutung, ob es sich um Staatswald (75 % des Waldgebiets Kroatiens) oder Privatwald handelt.

Wälder in Privateigentum können in der Regel wie jedes andere Privatvermögen veräußert werden, während es für ihren Erwerb gewisse Einschränkungen gibt. In den Waldgesetzen heißt es nämlich, dass ausländische juristische und natürliche Personen kein Eigentum an Wäldern und Waldländern erwerben können, außer wenn es durch ein internationales Abkommen nicht anders geregelt ist. Diese Einschränkung gilt deshalb nicht für EU-Staatsbürger, weil durch das Abkommen über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union keine Ausnahme von seiner Anwendung in Bezug auf Wälder vorgesehen ist, wie es z. B. bei Agrarland der Fall ist.

Wälder und Waldländer im Eigentum der Republik Kroatien werden von Hrvatske šume d.o.o (Kroatische Wälder GmbH) bewirtschaftet. Eine Veräußerung von Wäldern in Staatseigentum ist ziemlich eingeschränkt und so sind die Bedingungen für eine Eigentumsübertragung auf eine dritte Person eingehend  aufgeführt. So muss vorab ein Verfahren zum Entziehen der Bewirtschaftung  des Waldes oder  Waldlandes im Eigentum der Republik Kroatien durchgeführt werden, wofür man Hrvatske šume d.o.o ein Entgelt bezahlen muss.

Einige Wälder und/oder Waldländer im Eigentum der Republik Kroatien können aus dem waldwirtschaftlichen Bereich entzogen werden und das Eigentum daran kann nur dann auf eine dritte juristische oder natürliche Person übertragen werden, wenn es im Interesse der Republik Kroatien ist. Das Interesse der Republik Kroatien wird in dem, für die Enteignung vorgeschriebenen Verfahren festgestellt, das dem Entziehungsverfahren vorausgeht. In bestimmten Fällen wird das Interesse Kroatiens vermutet, z. B. wenn die Entziehung aus folgenden Gründen verlangt wird:

a)    Ausbau der Unternehmerzone,

b)    Einrichtung einer bestimmten Unternehmerzone zugunsten einer Einheit der Lokalverwaltung aufgrund urbanistischer Planung.

Das Verfahren wird auf Antrag einer juristischen oder natürlichen Person eingeleitet, zu deren Gunsten der Zweck geändert wird und die Rechte auf ein bestimmtes Stück Wald oder Waldland übertragen werden, mit dem Nachweis, dass vorher ein Interesse Kroatiens festgestellt wurde oder dass es laut Gesetz vorgesehen ist. Das Verfahren führt das Land- und Waldwirtschaftsministerium Kroatiens. Im Entziehungsbescheid werden die Grundstücke, die aus dem waldwirtschaftlichen Bereich entzogen werden, identifiziert und, wenn der Bescheid rechtskräftig ist, wird ein Vertragsabschluss mit der Republik Kroatien anberaumt.

Auf Waldland, das Eigentum der Republik Kroatien ist, kann auch ein Baurecht eingeräumt werden. Um mit dem Staat einen Vertrag über die Zuteilung eines Baurechts zu schließen, muss erst das Waldland aus dem Waldwirtschaftsbereich ausgegliedert werden. Danach schließt man einen Vertrag über das Baurecht mit dem der Bauträger auf dem Waldland ein Objekt errichten wird, dessen Eigentümer er sein wird.



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