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Besserer Verbraucherschutz bei Lebensmittelskandalen

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Anlässlich des Dioxinskandals zur Jahreswende 2010/2011 wurde dem Gesetzgeber klar, dass das bisherige Verbraucherinformationsgesetz (VIG) stark verbesserungswürdig ist. Jetzt hat der Bundesrat dem neuen VIG zugestimmt.

[image]Veröffentlichungspflicht

Einer der wesentlichen Schwächen des VIG war, dass Veröffentlichungen zu Lebensmittelskandalen bislang im Ermessen der Behörden lagen. Um hier Verbesserungen zu erzielen, sieht das neue Verbraucherinformationsgesetz eine Veröffentlichungspflicht für die Behörden vor, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten wurden.

Bagatellgrenze

Allerdings enthält die Neuregelung für diese Behördenpflicht eine Art „Bagatellgrenze". Die Veröffentlichung von Hersteller und Produktnamen soll nur dann erfolgen, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Das stößt erwartungsgemäß bei Verbraucherschützern auf Kritik.

Verfahrensdauer

Bisher hatte sich besonders die lange Verfahrensdauer als äußerst ineffizient erwiesen. Oft waren langwierige Anhörungen durchzuführen. Darauf kann die Behörde zukünftig verzichten. Auch die Berufung auf angebliche Geschäftsgeheimnisse wird eine Veröffentlichung nicht verhindern können.

Ausblick

Ob die neuen Vorschriften zum VIG für einen effizienten Verbraucherschutz ausreichen, wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen. Sie müssen jetzt noch vom Bundespräsident unterzeichnet werden. Dann können sie voraussichtlich im September 2012 in Kraft treten.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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