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Besteuerung Betriebsrente - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Arbeitnehmer sparen in der Ansparphase bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Steuern.
  • Im Alter hingegen fallen auf die Betriebsrente die vollen Steuern an.
  • Eine Einmalzahlung führt zu einer hohen Steuerbelastung. Diese kann jedoch mit der sogenannten Fünftelregelung minimiert werden.
  • Die Auszahlungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Sie gelten als Einnahmen.

Betriebsrente– was ist das?

Während der Ansparphase spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben, wenn er einen Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge investiert. Durch die Entgeltumwandlung können die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer Höhe von 8 % (steuerfrei) und bis zu 4 % (sozialversicherungsfrei) eingezahlt werden. Dies gilt für Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskassen und Sozialpartnermodelle. Arbeitnehmer müssen ihre betriebliche Altersvorsorge bis auf wenige Ausnahmen nicht in der Steuererklärung angeben, da der Arbeitgeber die Abgaben automatisch vom Bruttogehalt abzieht.

Betriebsrente Besteuerung – was gilt?

Während der Berufstätigkeit sind die Beiträge bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei. Wird die Betriebsrente im Alter in Anspruch genommen, muss diese Leistung zu 100 % versteuert werden. Es gilt nämlich das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.

Ebenfalls zahlen Empfänger der Betriebsrente im Alter in der Regel die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – das sind durchschnittlich 18 Prozent. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es bei der Betriebsrente keinen Zuschuss zur Krankenversicherung.

Foto(s): ©Pixabay/Wir_sind_klein

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