Betreuungsverfügung - Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht

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Seit einiger Zeit besteht für die Anwaltschaft die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung, oder eine Patientenverfügung bei dem Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer in Berlin online registrieren zu lassen.

Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten der jeweiligen Verfügung. Enthalten sind Name und Anschrift des Vollmachtgebers und der Vertrauensperson des Vollmachtgebers. Das Schriftstück selbst wird nicht bei dem Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt.

Ihr Rechtsanwalt kann Ihre Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, oder Patientenvollmacht mit Ihnen entwickeln und bei dem Zentralen Vorsorgeregister anmelden.

Zur Dokumentation Ihrer Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister händigt Ihnen der Rechtsanwalt Ihre ZVR-CARD im Scheckkartenformat aus. Diesen Nachweis können Sie ständig bei sich führen.

Ausschließlich die Betreuungsgerichte, die Gerichte, die über die Anordnung einer Betreuung zu entscheiden haben (früher: Vormundschaftsgerichte), können Ihre Daten bei dem Zentralen Vorsorgeregister einsehen. Dies geschieht über besonders gesicherte Verbindungen im Internet bzw. Justiznetz.

Zusammen mit der Eintragungsmitteilung erhalten Sie eine Registernummer, damit Sie Änderungen, Widerrufe von Vollmachten und auch Löschungen gegebenen Falles postalisch unter Angabe dieser Nummer selbst veranlassen können.


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