Eine der häufigsten Fehlerquellen im Vorfeld einer ausgesprochenen Kündigung ist die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates.
Macht der Arbeitgeber hier zu ungenaue, unvollständige oder gar falsche Angaben, so wird ein Kündigungsschutzprozess zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen. Versäumnisse sind nämlich nicht nachholbar.
Es empfiehlt sich deshalb für Arbeitgeber, diesen Bereich besondere Aufmerksamkeit zu schenken, genauestens die Fakten zu prüfen und zu dokumentieren und erst dann die vollständigen entsprechenden Informationen an den Betriebsrat im Rahmen der Anhörung weiterzugeben.
Hierbei muss dem Arbeitgeber klar sein, dass seine Mitteilungen an den Betriebsrat im Rahmen eines Prozesses seitens des Arbeitgebers vorgelegt werden müssen, da der Arbeitgeber die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates beweisen muss.
Umgekehrt sollten Arbeitnehmer, die gekündigt wurden, im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates Informationen einholen und versuchen, entsprechende Sachverhalte nachweisbar aufzuklären, damit dieser Punkt im Rahmen eines Kündigungsrechtstreites erfolgreich thematisiert werden kann.
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