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Betrug über PayPal: Sicherheitslücken

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Das Bezahlen im Internet wird durch Bezahldienste wie PayPal zu einer einfachen und schnellen Angelegenheit. Doch bei PayPal lassen die Sicherheitsstandards leider zu wünschen übrig, sodass Online-Betrüger leichtes Spiel haben. Anhand eines aktuellen Falls berichtet der WDR über diese Masche und die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Zahlungsdienstleisters. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt Guido Lenné in dem Beitrag Ratschläge, wie Geschädigte ihr Geld doch noch wiederbekommen können. 

Ein Schützenverein im Sauerland wurde, wie schon viele andere zuvor, Opfer von Betrügern, die sich die Sicherheitslücken bei PayPal zunutze machen. Eine Summe von über 700 € wurde durch PayPal vom Vereinskonto abgebucht. Dabei hat der Verein überhaupt kein PayPal-Konto. Nach einem intensiven Austausch mit dem Zahlungsdienstleister weigerte sich dieser jedoch, das Geld zu erstatten, obwohl klar erkennbar war, dass es sich hierbei um Betrug handelte. Als Begründung gab PayPal an, die Buchung liege schon zu lange zurück. Der Verein hätte früher seine Kontoaktivitäten prüfen und schneller reagieren müssen.

Die Sicherheitslücken bei PayPal

Bei der Einrichtung eines PayPal-Kontos muss eigentlich jedes Bankkonto verifiziert werden. Das geschieht, indem z. B. ein Betrag von 0,01 € durch PayPal unter Angabe eines bestimmten Verwendungszwecks auf das jeweilige Konto überwiesen wird. Anhand des Zifferncodes im Verwendungszweck kann das Konto dann verifiziert werden. In der Praxis kommt dieses Verifizierungsverfahren jedoch nicht immer zum Einsatz. Laut eigenen Angaben sei PayPal erst ab einem Betrag von 2.500 € im Jahr verpflichtet, die Identität eines Kunden zu überprüfen. Daher haben Betrüger die Möglichkeit, Zahlungen bis zu dieser Höhe von fremden Konten zu tätigen.

So gehen die Betrüger vor

Die Kriminellen suchen im Internet nach Bankdaten. Wie im vorliegenden Fall, sind diese bei Vereinen auf dem Mitgliedsantrag vermerkt und allen zugänglich. Anschließend prüfen die Betrüger, ob das Bankkonto bereits mit einem PayPal-Konto verknüpft ist. Ist das nicht der Fall, nutzen sie die Bankdaten, um sich selber damit bei dem Bezahldienst anzumelden. Dann wird kräftig eingekauft – auf Kosten anderer.

Fälle wie dieser häufen sich

Doch was können Geschädigte tun, wenn PayPal sich weigert, das Geld zu erstatten, und sich darauf beruft, dass seit der Buchung zu viel Zeit verstrichen sei? Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht dazu: „Wir sehen in diesem Fall PayPal in der Pflicht, denn der Betrug ist hier offensichtlich.“ Über 1.000 Verfahren führt die Anwaltskanzlei Lenné zurzeit gegen den Zahlungsdienstleister. Bei allen konnte PayPal keine ordnungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandate vorlegen. Lenné weiß auch, was Geschädigte tun können, wenn PayPal nicht bereit ist, die Buchung rückgängig zu machen. Die Antwort gibt er im verlinkten Videobeitrag.

Wenn auch Sie Opfer der Sicherheitslücken bei PayPal oder einem anderen Bezahldienst geworden sind, sollten Sie sich nicht selbst mit dem Unternehmen auseinandersetzen, sondern sich anwaltliche Unterstützung suchen. Hier gilt: je schneller, desto besser. Denn je früher man reagiert, umso einfacher ist es ggf., das Geld zurückzuholen. Lassen Sie sich dazu in einem kostenlosen Erstgespräch von der Anwaltskanzlei Lenné beraten.



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