Veröffentlicht von:

Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung in 85 Fällen

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit einem Urteil vom 06.03.2017 hat das Landgericht Dessau-Roßlau zwei angeklagte Rentner wegen Steuerhinterziehung in 85 Fällen zu einer Geld- und einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein angeklagter 69-Jähriger erhielt eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, ausgesetzt auf Bewährung. Sein 78-Jähriger mitangeklagter Kollege wurde durch die Richter zu einer Geldstrafe von 220 Tagessätzen verurteilt.

Nach dem Ergebnis der fast zweijährigen Beweisaufnahme stand für die zuständige Wirtschaftsstrafkammer fest, dass die beiden Angeklagten zwischen Februar 2008 und Februar 2009 ein komplexes chemisches Gemisch als Schmierstoff aus Litauen über die Slowakei eingeführt hatten. Nach einer Zwischenlagerung in einem Tanklager in Greppin sollen die beiden das Gemisch als Dieselkraftstoff verkauft haben.

Die fällige Energiesteuer wurde von den beiden Angeklagten dabei nicht beglichen. Ebenfalls gaben die Angeklagten darüber hinaus falsche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Dabei entstand ein Steuerschaden von rund 1,36 Millionen Euro.

Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt wurden ist nicht bekannt. Alle Beteiligten hätte die Möglichkeit gehabt Revision einzulegen. In diesem Fall müsste sich der Bundesgerichtshof mit der Angelegenheit beschäftigen.

Bei dieser Angelegenheit handelte es sich um den letzten vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Dessau-Roßlau verhandelten Fall. Zukünftig werden in Sachsen-Anhalt Wirtschaftsstrafsachen ausschließlich an den Gerichten in Magdeburg und Halle verhandelt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema