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BGH bestätigt weitgehend die Verurteilung zweier Rocker wegen Totschlags

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Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 11.06.2013, Aktenzeichen: 1 StR 86/13, die vom Landgericht München II verhängten Freiheitsstrafen gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung weitgehend bestätigt.

Im vorliegenden Fall kam es zwischen dem einen Angeklagten und dem späteren Opfer (Mitglied einer anderen Rockergruppe) zu einem Streit um Geld. Dabei wurde ihm nahegelegt, dem Geschädigten eine Abreibung zu verpassen, wobei ihn der andere Angeklagte unterstützen wollte. Dieser schlug dem Opfer bei einem vereinbarten Treffen mit einer Stabtaschenlampe mehrere Schläge auf den Hinterkopf sowie den Nacken- und Schulterbereich, während sein Komplize ihn gleichzeitig mit Fäusten schlug und mit Knien und Füßen trat. Dabei war beiden Angeklagten bewusst, dass die wuchtigen Schläge mit der Stablampe gegen den Kopf des Geschädigten geeignet waren, dessen Tod herbeizuführen, was sie als mögliche Folge ihres Verhaltens billigend in Kauf nahmen. Sodann wurde dem Geschädigten befohlen, seine Kutte auszuziehen. Als dieser sich weigerte, wurde er bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen. Schließlich wurde ihm die Kutte abgenommen und später weggeworfen. Das Opfer wurde im Hof liegen gelassen.

Das Landgericht München II hat die Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten bzw. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat das Urteil gegen einen der beiden Angeklagten wegen eines Fehlers bei der Strafzumessung im Strafausspruch aufgehoben. Die weitergehende Revision sowie die Revision der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des anderen Angeklagten wurden verworfen.


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