BGH spricht keinen Schadensersatz bei Gebrauchtwagen nach Verjährung im Dieselskandal zu

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Der Bundesgerichtshof hat sich mit Beschluss vom 10.02.2022  in fünf Verfahren gegen die beklagte Volkswagen AG als Fahrzeug- bzw. Motorherstellerin zur Zahlung von Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nach Verjährung positioniert. 

Der VII. Zivilsenat hat in vier Verfahren die Revisionen zurückgewiesen. In dem fünften Verfahren (VII ZR 396/21) führte die Revision des dortigen Klägers zur Aufhebung des Berufungsurteils und der Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.  Allen Klagen stand die Verjährungseinrede entgegen, da die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB jeweils vor Klageerhebung abgelaufen war. 

Nach Sinn und Zweck des  § 852 Satz 1 BGB  sollen jedoch nach Ansicht der Kläger demjenigen, der einen anderen durch unerlaubte Handlung schädigt und dadurch sein Vermögen mehrt, auch bei Verjährung des Schadensersatzanspruchs nicht die auf diese Weise erlangten Vorteile verbleiben. Dies gilt nach dem Beschluss des BGH auch dann, wenn diese Vermögensverschiebung dem Schädiger durch Dritte vermittelt worden ist. Unberührt bleibe davon aber die Notwendigkeit, dass der Vermögenszuwachs auf dem Vermögensverlust des Geschädigten beruhen muss.  

Bei dem Kauf eines von der Herstellerin mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebrachten und von dem Geschädigten erst später von einem Dritten erworbenen Gebrauchtwagens führt der letztgenannte Erwerbsvorgang nach Ausführung des VII. Zivilsenats zu keiner Vermögensverschiebung im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und der Herstellerin. 

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist seit 20 Jahren im Bereich der Rückabwicklung von Fahrzeugen spezialisiert. Allein im Abgasskandal wurden von der Kanzlei in den letzten Jahren über 700 Verfahren geführt.

Der Beschluss positioniert sich nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen nicht abschließend gegen die Verbraucher.  Hoffnung ist nun für die Geschädigten von Neuwagen gegeben, deren Ansprüche bereits verjährt sind.

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