BGH-Urteil: Widerrufsjoker für Halter manipulierter Dieselfahrzeuge

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Widerrufsbelehrung der FCA-Bank (Fiat Chrysler Automobiles) ist fehlerhaft.  

Es kommt nicht allzu oft vor, dass der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsmeinung fundamental ändert. Mit dem aktuellen Urteil in Sachen „Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen“ (Aktenzeichen: XI ZR 498/19) bringt das oberste deutsche Zivilgericht aber zumindest einen neuen Zungenschlag ins Spiel. In dem verhandelten Fall folgten die BGH-Richter der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und stellten fest, dass die in Rede stehende Widerrufsbelehrung der FCA-Bank (Fiat Chrysler Automobiles) fehlerhaft war. Gerade für etliche Käufer hochpreisiger Wohnmobile auf Fiat-Basis ist das eine gute Nachricht, aber nicht nur für die.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der FCA-Bank

Die Folge: Die eigentlich auf 14 Tage begrenzte Widerrufsfrist begann erst gar nicht zu laufen. Der Käufer darf den Vertrag somit zeitlich unbegrenzt widerrufen (sogenannter „Widerrufsjoker“). Da der FCA-Konzern aktuell in Verdacht steht, in einer ganzen Reihe von Dieselmotoren unerlaubte Abschalteinrichtungen verbaut zu haben, ist das für viele Halter betroffener Fahrzeuge eine sehr gute Nachricht. Schließlich kann so nicht nur der Darlehensvertrag selber, sondern der gesamte Kfz-Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Im Klartext: Der Darlehensgeber muss nicht nur das bereits erhaltene Geld erstatten, sondern auch das Fahrzeug zurücknehmen.

Widerrufsjoker auch bei VW und Audi möglich

Noch besser wird es, wenn man unter anderem Darlehensverträge von VW Bank, Audi Bank oder der Santander Consumer Bank, die im Bereich der Autofinanzierung zu den Marktführern zählt, analysiert. Auch hier lässt sich die vom BGH beanstandete Formulierung in ähnlicher Form finden.

Klar ist, dass das BGH-Urteil ein echter Quantensprung für etliche Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge sein dürfte, die zurzeit um Schadenersatz kämpfen. Auf der anderen Seite ist die Rechtsprechung zum Widerrufsrecht inzwischen so kompliziert, dass nur noch Spezialisten durchblicken. So stellen die Richter in der aktuellen Entscheidung darauf ab, dass eine Widerrufsinformation dann fehlerhaft ist, wenn bei den Hinweisen zu weiteren Verträgen neben dem mit dem Darlehensvertrag abgeschlossenen Kfz-Kaufvertrag noch ein weiterer, im Einzelfall nicht abgeschlossener Versicherungsvertrag – etwa eine Restschuldversicherung – aufgeführt wird.

 Das sind die mutmaßlich betroffenen FCA-Motoren

Die mutmaßlich manipulierten Motoren wurden fast in der gesamten Modellpalette des FCA-Konzerns verbaut. Unter Verdacht stehen die Euro-5- und Euro-6-Dieselmotoren 1,3 Liter Multijet, 1,3 Liter 16V Multijet, 1,6 Liter Multijet, 1,6 Liter, 2,0 Liter Multijet, 2,0 Liter, 2,2 Liter Multijet II, 2,3 Liter, 2,3 Liter Multijet und 3,0 Liter aus den Jahren 2014 bis 2019. Allein rund 200.000 der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile werden von mutmaßlich manipulierten Motoren der FCA-Gruppe angetrieben.

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