Bindhardt Lenz Abmahnung wegen „Sonny Black“ von Bushido

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Sie haben eine Bindhardt Lenz-Abmahnung wegen eines Musikalbums von Bushido erhalten? Bleiben Sie ruhig. Oft ist der Anschlussinhaber überhaupt nicht verantwortlich und muss weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben noch die € 815 bezahlen. Beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt.

Abmahnung von Bindhardt Lenz für Bushido wegen „Sonny Black“

Aktuell lässt Bushido wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Musikalben verschicken, da sein Album „Sonny Black“ angeblich in Internettauschbörsen illegal verteilt worden sein soll.

Die Abmahnungen stammen von der Kanzlei Bindardt, die Bushido beauftragt hat. Die Anwälte teilen den angeblichen Tatzeitpunkt mit, zu dem das Album „Sonny Black“ angeboten worden sein soll. Sie fordern den angeblich ermittelten Anschlussinhaber auf, einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag mit Vertragsstrafeklausel einzugehen. Zudem soll der Betroffene Anwaltskosten und Schadenersatz von € 1.200,00 zur Abgeltung aller Forderungen bezahlen.

Ist die Abmahnung von Bindhardt Lenz berechtigt?

Dies sollten Sie einen mit Abmahnungen von Bindhardt Lenz erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen:

Nur dann, wenn der Abgemahnte auch Täter oder Störer war, ist die Abmahnung berechtigt. Sofern der Abgemahnte nicht verantwortlich ist, weil z. B. Dritte das Album „Sonny Black“ angeboten haben und er diesen das Filesharing verboten hat, muss er keine (modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und auch nichts bezahlen.

Es gibt viele Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch gegen den betroffenen Anschlussinhaber gerade nicht besteht. Erst kürzlich hat der BGH mit Urteil vom 08.01.2014 bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von volljährigen Kindern haftet.

Wenn Sie nicht haften gilt: Nicht zahlen – nicht unterschreiben

Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Album „Sonny Black“ haftet muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder an Bushido, noch an seine Rechtefirma. 

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet lediglich bestenfalls – aber auch nicht immer – als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. 

Viele Falschinformationen im Internet über Abmahnungen von Bindhardt Fiedler

Das Internet wimmelt leider von Informationen und Anwälten, die ihre Dienste bei Bindhardt Lenz-Abmahnungen anbieten. Aus den vielen Gesprächen, die ich täglich mit Abgemahnten führe, weiß ich, dass viele der Informationen, Ratschläge und Vorgehensweisen nicht nur sinnlos sind, sondern den Abgemahnten sogar massiv schaden können.

So ist es ein verbreiteter Irrglaube, dass der Anschlussinhaber immer eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben muss, wenn er eine Bindhardt Lenz-Abmahnung erhalten hat. Das ist falsch. Eine Unterlassungserklärung führt zu einem lebenslang gültigen Vertrag. Verstößt jemand im Haushalt des Anschlussinhabers dagegen, kann Bushido pro Verstoß € 5.000,00 fordern. Wenn er Abgemahnte unschuldig ist, muss er weder eine Unterlassungserklärung, ob modifiziert oder nicht, abgeben, noch den geforderten Betrag von € 1.200,00 bezahlen.

„Reduzierung“ der Forderung auf € 150,00 möglich?

Auch die Vorgehensweise, die „Forderung auf € 150,00 zu reduzieren“ und einfach an Bindhardt Lenz zu bezahlen, ist Unsinn. Wer € 1.200,00 fordert, wird sich bei einer Täter- oder Störerhaftung nicht mit € 150,00 zufrieden geben. Außerdem: Wer unschuldig ist, sollte überhaupt nicht bezahlen, denn jede Zahlung an Bushido ist ein Schuldeingeständnis.

Was Sie bei einer Bindhardt Lenz Abmahnung wegen „Sonny Black“ tun sollten

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 18 68 66 kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-bindhardt-lenz/.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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