Blitz-Marathon am 10.Oktober 2013 – Verhaltenshinweise

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Es blitzt bundesweit, zum Teil an veröffentlichen Stellen, ab 6.00 Uhr morgens 24 Stunden bis zum Folgetag. Die Tempokontroll-Aktion, welche die Innenministerkonferenz im Mai beschloss, erfolgt mit Laser- und Radargeräten.

Das sollten Sie beachten:

1. Wer herausgewunken wird, sollte unauffällig bleiben. Jede Besonderheit im verbalen Auftreten (etwa Besserwisserei) kann nachteilig werden, weil sich so etwas stärker in die Erinnerung der beteiligten Beamten einbrennt. Das schadet später bei gerichtlichen Zeugenbefragungen.

2. Nichts zugeben oder sonst zur Sache aussagen! Jeder Satz wird gegen Sie verwendet. Wer sagt, dass er es eilig hatte, weil der Zug oder das Flugzeug zu erreichen war oder aus sonstigen Gründen, riskiert wegen vorsätzlicher Begehensweise eine härtere Ahndung.

3. Niemand ist verpflichtet, etwas zu unterschreiben!

4. Später zu Hause die Bedingungen der Rechtsschutzversicherung prüfen. Dann den Bußgeldbescheid oder die Anhörung abwarten und damit zu einem Spezialisten gehen. Möglichst nichts selbst beantworten, weil die Auswirkungen für einen Laien gewöhnlich nicht übersehbar sind. Merke: Entschuldigungen helfen nicht, können sogar ins Gegenteil umschlagen. Auch der Zeichner der heutigen Titelseite hatte keinen Erfolg. Sein Geständnis hat ihm sicher nicht geholfen.

5. Wer jetzt geblitzt wird, kommt mit seinem Verfahren in die Übergangszeit zwischen altem und neuem Flensburger Recht (Punktesystem). Das wirft Besonderheiten auf, die ohne Spezialkenntnisse nicht überschaubar sind! Eine Prüfung könnte sich im Hinblick auf Auswirkungen des neuen Falls und auf Tilgungsfristen früherer Eintragungen lohnen.

RA Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt, Tel. (0351) 80 71 8-70, kucklick@dresdner-fachanwaelte.de


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