BluePort Legal mahnt Etsy-Verkäufer i.A.d. HSV markenrechtlich ab: Marken „HSV“ und „Hamburger SV“

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Die Kanzlei BluePort Legal spricht im Auftrag der HSV Fußball AG markenrechtliche Abmahnungen gegenüber Verkäufern auf der Verkaufsplattform „Etsy.com“ aus.

In der Abmahnung heißt es:

Die HSV Fußball AG ist Rechteinhaberin der Wortmarken „HSV“ (Nr. 30613597) und „Hamburger SV“ (Nr. 302020237465) ist. Weiter heißt es, dass die Bezeichnung „Hamburger SV“ als Geschäftsbezeichnung und als Name i. S. d. § 12 BGB geschützt ist.

Der Abgemahnte soll laut den Rechtsanwälten der Kanzlei BluePort Legal Artikel auf der Verkaufsplattform „Etsy.com“ angeboten haben. Dabei habe er den Abmahnenden zufolge die genannten Markenzeichen der HSV Fußball AG verwendet. Diese angebliche Verwendung der Marken sei unberechtigt gewesen und stelle eine Markenrechtsverletzung dar.

Daher wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung des Abgemahnten gefordert. Der Abmahnung ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Inhalt dieser vorgefertigten Unterlassungserklärung sind folgende Verpflichtungen:

  • Unterlassung vergleichbarer Markenrechtsverletzungen.
  • Zahlung einer Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Unterlassung.
  • Detaillierte Auskunftserteilung über Art, Dauer und Umfang der Verkaufstätigkeit

Außerdem wird die Zahlung der Abmahnkosten i. H. v. 1.682,70 € gefordert.

Tipps, wie man auf eine Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal im Auftrag der HSV Fußball AG reagieren sollte:

  • Grundsätzlich keine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  • Keine Zahlung an die Abmahner vornehmen!
  • Keinen persönlichen Kontakt zu den Abmahnenden aufnehmen!
  • Fachanwalt beauftragen!

Nehmen Sie eine Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal im Auftrag der HSV Fußball AG ernst! Wenn Sie nicht auf die Abmahnung reagieren, sind gerichtliche Schritte der Abmahnenden unserer Erfahrung nach nicht ausgeschlossen.

Es ist daher ratsam, sich unmittelbar nach Erhalt einer solchen Abmahnung an einen Fachanwalt zu wenden. Ein Anwalt kann fachgerecht prüfen, ob und in welchem Ausmaß gestellte Forderungen überhaupt Bestand haben. Zudem können sie durch einen Fachanwalt eine in Ihrem Interesse angepasste Unterlassungserklärung aufsetzen lassen.

Wir stehen Ihnen jederzeit für eine bundesweite Beratung zur Verfügung!

Kontaktieren Sie uns gerne einfach telefonisch für ein unverbindliches Erstgespräch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405. Alternativ können Sie uns gerne auch eine E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de zusenden. Sie erreichen uns auch über die Funktion „Nachricht senden“ von anwalt.de. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen zurück.

Über uns:

Wir sind die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg. Mit unseren Fach- und Rechtsanwälten für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht vertreten wir bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu markenrechtlichen Abmahnungen. Durch unseren langjährigen, täglichen Umgang mit Abmahnungen, verfügen wir über reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet. Auch kurzfristige Anfragen sind kein Problem.

Melden Sie sich gerne jederzeit für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch bei uns.


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