Bones - Waldorf Frommer - Abmahnung - Unterlassungserklärung

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Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen der US-Serie „Bones - Die Knochenjägerin"

Der Filmerechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer mit neuen Abmahnungen beauftragt. Erstmal geht es um das Filesharing der beliebten US-Serie „Bones - Die Knochenjägerin".

Was fordern die Münchner Anwälte für Twentieth Century Fox? 

Die Waldörfler fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, damit sichergestellt wird, dass von dem ermittelten Anschluss kein weiteres Filesharing betrieben wird. Daneben werden die Abgemahnten aufgefordert, € 219,50 Anwaltskosten sowie € 300,00 Schadensersatz, insgesamt € 519,50 zu bezahlen.

Modifizierte Unterlassungserklärung = Insolvenzrisiko

Hüten Sie sich davor, selbst oder durch einen Anwalt vorschnell eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist lebenslang bindend und kann pro Verstoß dagegen € 5.000,00 auslösen. Uns liegen Fälle vor (von anderen Kanzleien), in denen der Unterzeichner der Unterlassungserklärung für Verstöße gegen die Erklärung jetzt € 15.000,00 bezahlen soll. Solche Summen bedrohen die überwiegende Zahl der Abgemahnten mit einer Insolvenz. Die Insolvenz kann auch von dem Unterlassungsgläubiger beantragt werden.

In vielen Fällen keine Unterlassungserklärung notwendig

Sie müssen nur dann eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn Sie als Täter oder Störer haften. Der Bundesgerichtshof hat der Störerhaftung in einigen Fällen nun klare Grenzen aufgezeigt. Viele Unterlassungserklärungen, die täglich abgegeben werden, auch von „spezialisierten" Anti-Abmahn-Anwälten, sind vollkommen überflüssig und daher falsch. Sollte Waldorf Frommer anderer Ansicht sein und ein einstweiliges Verfügungsverfahren anstrengen, so stehen die Chancen auf einen Sieg sehr gut, wenn der Anschlussinhaber an Eides Statt versichern kann, dass er weder als Täter noch als Störer haftet.

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