Boulder Steel Ltd. – Schadenersatzklage rechtshängig - Totalverlust m. Boulder Steel Aktie

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Boulder Steel Ltd. – Vielzahl von Geschädigten im Oldenburger und Stuttgarter Raum – Prüfung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung und vorsätzlich sittenwidriger Schädigung empfehlenswert

Der Aktie der australischen Boulder Steel Ltd. und seinen Aktionären stehe eine goldene Zukunft bevor, Großinvestoren aus China stünden vor Zeichnung einer namhaften Unternehmensbeteiligung, das Übrige besorge die weltweit steigende Stahlnachfrage. Mit solchen vollmundigen Versprechungen wurde insbesondere eine Vielzahl von Anlegern aus dem Oldenburger Raum zum Aktienerwerb bewogen.

Hatten die Anleger einmal gezeichnet – so berichten Geschädigte weiter – wurden diese immer wieder kontaktiert und unter Verweis auf vermeintlich positive Unternehmensnachrichten, und wenn dies nicht ausreichte, unter Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens, zu weiteren Aktienkäufen gedrängt.

Die Konzentration der Geschädigten auf den Oldenburger Raum wird damit zu erklären sein, dass einer der Initiatoren der Boulder Steel Ltd. selbst gebürtiger Oldenburger ist und sich insbesondere im Jahr 2011 im Norddeutschen Raum in Sachen Vermarktung der Boulder-Steel-Aktie aufgehalten hat.

So berichtete die Nord-West Zeitung in einem großen Artikel über die Boulder Steel Ltd. unter Bezugnahme auf den vorgenannten gebürtigen Oldenburger, dass die Gesellschaft im rohstoffhungrigen China den Partner für das 1,1 Milliarden-Euro-Projekt gefunden habe.

Den Geschädigten zu Folge wurde die Aktie im Oldenburger Raum insbesondere von einem Anlageberater eines dort ansässigen Geldinstituts vertrieben, der - so berichten Geschädigte, die auf „Vertriebs-„Veranstaltungen der Boulder Steel Ltd. in Hamburg und Westerstede anwesend waren - in gutem persönlichen Kontakt zu einem Initiator der Boulder Steel Ltd. gestanden haben soll.
Der Berater sei eigeninitiativ auf Kunden des Geldinstituts oder auf ihm privat bekannte Anleger zugegangen und habe die Aktie der Boulder Steel Ltd. von sich aus empfohlen. Dieser Berater solle seitens der Boulder Steel Ltd. eine Aktienoption in namhafter Höhe erhalten haben, die er bei Erreichen eines bestimmten Kursziels hätte ausüben und so ‚Kasse machen‘ können. Dieser Umstand – so berichtete ein Geschädigter weiter – erkläre auch den enormen Druck, den der Anlageberater auf die Geschädigten im Hinblick auf den Erwerb immer weiterer Aktientranchen ausgeübt habe.

Diesen Sachverhaltsschilderungen der Geschädigten zufolge dürfte das Zustandekommen eines Beratungsvertrags und damit ggfs. neben der Haftung des Geldinstituts wegen fehlerhafter Anlageberatung auch die persönliche Haftung des Beraters wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung naheliegend sein.

Alle Geschädigten, insbesondere auch solche aus dem Stuttgarter Raum, sollten ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit den Vertriebsmethoden der Boulder Steel Ltd. zur Verfügung zu stellen, um so eine juristische Aufarbeitung für alle betroffenen Anleger möglich zu machen.

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