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Bowling und Kegeln – Vorsicht, die Kugel rollt!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Bowling oder Kegeln macht richtig Spaß. Aber trotz aller guten Laune sollte man stets vorsichtig und besonnen handeln. Die schweren Kugeln können erhebliche Verletzungen verursachen. Ein Dachdeckermeister war anlässlich einer Tagung in einem Hotel untergebracht. Dort kegelte er mit anderen Gästen. Als eine Kugel aus dem Sammelkasten über den Rücklauf zurück auf die Kegelbahn rollte, stoppte er sie mit dem Fuß und wollte sie aufnehmen. Doch plötzlich rollte eine zweite Kugel zurück und er quetschte sich den Mittelfinger zwischen beiden Kugeln ein. Die Folgen waren erheblich. Der Finger war mehrfach gebrochen.

Wegen der Verletzung konnte der Dachdeckermeister sechs Wochen lang nicht arbeiten. Sein Verdienstausfall bezifferte sich auf 2500 Euro. Diesen Schaden nebst 1000 Euro Schmerzensgeld verlangte der Dachdeckermeister von der Hotelbetreiberin, weil sie seiner Meinung nach ihre Verkehrssicherungspflicht für die Kegelbahn verletzt hatte. Nachdem das Amtsgericht Lemgo die Klage zurückgewiesen hatte, legte der Mann beim Landgericht Detmold Berufung ein.

Wie die Vorinstanz war auch nach Meinung des Berufungsgerichts der Dachdeckermeister ganz überwiegend selbst an dem Unfall schuld. Denn wer einfach so aus dem Kugelrücklauf eine Kugel aufnimmt, handelt leichtfertig. Zudem ist dieser Teil der Bahn ein besonders gefährlicher Bereich, bei dem Vorsicht geboten ist. Der Dachdecker hätte sich außerdem zunächst vergewissern müssen, dass keine zweite Kugel aus dem Sammelkasten zurückrollt. Nachdem das Landgericht dem Dachdeckermeister deutlich machte, dass die Berufung keinen Erfolg haben würde, zog er sie schließlich zurück.

(LG Detmold, Klagerücknahme, Az.: 10 S 47/11; AG Lemgo, Urteil v. 23.02.2011, Az.: 20 C 403/10)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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