Brancheneintrag Bayern: Vorsicht vor Mail und Fax mit Vertragsfalle

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Brancheneintrag Bayern: Vorsicht vor Mail und Fax mit Vertragsfalle

Brancheneintrag Bayern steht auf den Trickformularen, die derzeit bei unzähligen Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbständigen per Fax oder Mail eingehen. Was auf den ersten Blick wie ein Abgleich eines kostenlosen Branchenbucheintrags aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als teure Vertragsfalle, wenn man das Formular unterzeichnet und zurücksendet.

Trickformular von Brancheneintrag Bayern

Das Trickformular ist so aufgemacht, dass nach einem Einleitungssatz ein dicker schwarzer Kasten erscheint, welcher dazu auffordert, Firmendaten zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Hier sind zahlreiche Daten vorausgefüllt, manche sind freigehalten, so dass der Empfänger diese ergänzen soll. Erst wenn man das klein Gedruckte auf der rechten Seite aufmerksam liest, stellt man fest, dass die Eintragungsgebühr jährlich netto 899 € beträgt und die Mindestlaufzeit des Vertrages über zwei Jahre eingegangen wird.  Dass es sich hier nicht um einen Brancheneintrag Bayern handelt, erfährt man erst, wenn man das weitere klein Gedruckte liest. Da wird nämlich offenbar, dass man einen Vertrag mit einer Digi Medien GmbH abschließen soll, über die wir hier bereits ausführlich berichtet haben:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsicht-vor-digi-medien-gmbh-und-brancheneintragonline_181559.html

Zahlungsaufforderung für Brancheneintrag Bayern

Ausweislich des Formulars ist es möglich, den unterschriebenen Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Rücksendung schriftlich zu widerrufen. Problematisch ist dabei, dass die Zahlungsaufforderung erst nach Ablauf dieser 14 Tage versandt wird und dann ein Betrag von 899 € für das erste Jahr Brancheneintrag Bayern in Rechnung gestellt wird. Die Zahlungsaufforderung kommt jedoch nicht von dem oben genannten Unternehmen, sondern von einer Firma KVG aus der Schweiz, über die wir hier bereits ausführlich berichtet haben:

KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft

Völlig nutzloses Register

Unterschreibt man das Formular Brancheneintrag Bayern, wird man in das völlig unmaßgebliche Register brancheneintrag.online eingetragen. Wer aber meint, dadurch signifikant Kunden zu generieren, wird unserer Ansicht nach enttäuscht. Diese Register ist nicht ansatzweise vergleichbar mit großen Branchenbüchern wie Gelbe Seiten, das Örtliche o.ä.

Abwehr der Forderungen von Brancheneintrag Bayern

Forderungen für einen Eintrag, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Wir haben bereits zahlreiche Unternehmen gegen solche Forderungen vertreten und konnten stets erreichen, dass unsere Mandanten keine Zahlungen für einen Brancheneintrag Bayern leisten mussten und der Gegner auf die Forderungen verzichtet hat. Wenn Sie also ebenfalls ein solches Formular unterschrieben haben, sind wir Ihnen gerne bei der Forderungsabwehr behilflich. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit.

Weitere Informationen halten wir auch auf unserer Website bereit:

Warnung vor Digi Medien GmbH

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 35

80801 München

089/38 666 070

office@LL-ip.com

www.LL-ip.com

Foto(s): LL

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