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Bundestag beschließt Schockbilder auf Zigarettenverpackungen und Recht auf Konto für jedermann

  • 1 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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Zigarettenpackungen tragen voraussichtlich auch in Deutschland bald großformatige Bilder, die Lungenkrebs und andere Folgen des Rauchens darstellen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag beschlossen. Am selben Tag verabschiedete das Parlament außerdem ein Gesetz, das bald jedermann das Recht auf ein Bankkonto einräumen soll.

Raucherlungen, OP-Bilder und Leichenfotos

Die abschreckenden Bilder bedecken zusammen mit entsprechenden Warnhinweisen zwei Drittel der Schachtel, Päckchen mit Tabak zum Selberdrehen und andere Verpackungen. Sie zeigen unter anderem Bilder von Operationen, verfaulten Zähnen, Zungen und schwarzen Raucherlungen. Raucher, denen diese Bilder nicht ohnehin egal sind, dürften es sich jedoch leicht machen. Für die Zigarettenpackungen gibt es bereits entsprechende Hüllen, die die Schockfotos verdecken.

Bevor das Gesetz voraussichtlich Mitte Mai in Kraft treten kann, muss es noch den Bundesrat passieren. Die Umsetzungsfrist für die im Mai 2014 verabschiedete EU-Tabakrichtlinie, auf der die Maßnahmen zurückgehen, endet am 20. Mai dieses Jahres. Unklar soll zudem sein, ob sich die Änderungen auch technisch rechtzeitig umsetzen lassen.

Banken müssen Kontoeröffnung ermöglichen

Beschlossen hat der Bundestag am selben Tag zudem ein sogenanntes Konto für jedermann. Künftig soll jeder ein Recht auf ein solches Basiskonto haben, darunter auch Obdachlose und Asylbewerber. Das Basiskonto soll sich für grundlegende Zahlungsvorgänge wie Lastschriften, Überweisungen, Ein- und Auszahlungen sowie mit Zahlungskarten nutzen lassen. Banken dürfen dafür eine angemessene Gebühr verlangen. Die Maßnahmen sind einerseits gut, da viele Geschäfte, wie z. B. die Zahlung der Miete, ein Konto voraussetzen. Andererseits sind sie mit Blick auf langfristige Pläne zur Abschaffung des Bargelds kritisch zu sehen. Denn mit dem Basiskonto entfällt ein weiteres Argument, sich dem bargeldlosen Zahlungsverkehr zu entziehen.

(GUE)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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