Bundesverfassungsgericht billigt den "Deal"

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Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der sogenannte Deal grundsätzlich zulässig ist. Allerdings seien Richter und Staatsanwälte dazu angehalten, sich stärker an Recht und Gesetz zu halten.

Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht drei Verurteilungen aufgehoben. Die Beschuldigten hatten angegeben, zu Geständnissen quasi genötigt worden zu sein. Die Geständnisse wurden nach dem Urteil widerrufen.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass das vom Gesetz vorgesehen Vorgehen für den „Deal" von den Prozessbeteiligten nicht eingehalten wird.

Ihre

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin Alexandra Braun

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