Bußgeldbescheid, Fahrverbot & Co.: viele Verfahrenseinstellungen wegen Personalnot bei Behörden!

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Noch nie wurden in Berlin so viele Straf- und Bußgeldverfahren eingestellt, wie im Jahr 2019. Bereits seit einigen Jahren zeigt sich eine Tendenz, die ihren derzeitigen Höhepunkt in diesem Jahr gefunden hat: die permanente personelle Überlastung der Berliner Ermittlungsbehörden führte zu einer reihenweisen Einstellung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die speziell die Deliktvorwürfe

  • Nötigung
  • Körperverletzung
  • Unfallflucht
  • Rotlichtverstoß und
  • Geschwindigkeitsübertretung

betrafen. Sobald der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit ein paar guten juristischen Argumenten einigermaßen begründet ist, folgt meist bald die Einstellung des Verfahrens – Fahrverbot, Bußgeld und Punkte entfallen.

Aber Warum? Den Berliner Behörden fehlen nicht nur Mitarbeiter – sie sind obendrein mit zusätzlichen Aufgeben betraut, die zu zusätzlicher Arbeitsbelastung führen. Man hat nun die Notwendigkeit der Verfolgung von Clan-Kriminalität entdeckt, ist mit der Absicherung von Staatsbesuchen beschäftigt, versucht Dieselfahrverbote umzusetzen und bemüht sich um die Integration und Unterbringung von zahllosen Flüchtlingen. Zusatzaufgaben ergeben sich auch im Bereich der Terrorabwehr – mit immensem Personal- und Finanzaufwand bemüht man sich um die Überwachung einer stattliche Anzahl von sogenannten Gefährdern, die jederzeit einen furchtbaren Terroranschlag an der deutschen Bevölkerung zu verüben bereit sind.

Der öffentliche Dienst ist ein Sanierungsfall: kaputt gespart, heruntergewirtschaftet und verschlissen. Im öffentlichen Dienst fehlt es laut Deutschem Beamtenbund inzwischen an mehr als 200.000 Beschäftigten.

Es droht der Systemkollaps, wenn nicht schnell gegengesteuert wird. Auch bei der Polizei fehlt massenhaft Personal. Der Bürger bekommt hier den unbewussten Eindruck, man könne sich nicht mehr gefahrlos im öffentlichen Raum bewegen. Ständige Nachrichten von Überfällen auf Frauen, Messer-, Schusswaffen- und Schwertangriffen werden zwar als sogenannte „Einzelfälle“ bezeichnet – dennoch führt dies zu Spannungen, Unruhe und Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Parteien wie die AfD profitieren davon.

Natürlich machen sich viele Bürger die Kehrseite solcher Schwachstellen zu Nutze und wehren sich gegen die allerorts aus dem Boden wachsenden Verkehrsüberwachungssysteme. Speziell in Berlin (PoliScan – Säulen am Ernst-Reuter-Platz, Theodor-Heuss-Platz, Siegessäule etc. – Verfahren eingestellt: z. B. AG Tiergarten 32 OWi 1301/17) zeigt sich jedoch eine gewisse Inkompetenz bei der Installation fehlerfreier Systeme.

Ähnliches gilt für das Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 350. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes bezweifelte z. B. mit Urteil vom 05.07.2019 nicht das „standardisierte Messverfahren“ des Blitzers, sondern rügte im besonderen Fall die fehlende Möglichkeit, die Messungen mit den zugrunde liegenden gesammelten Rohdaten validieren zu können (Lv 7/17).

Viele all dieser Messungen sind schlichtweg fehlerhaft – Einsprüche dagegen lohnen sich daher und führen schnell zu der angestrebten Verfahrenseinstellung. Entweder durch die messende Behörde selbst oder durch das Amtsgericht.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gerne im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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