BWF-Stiftung: Anwälte reichen erste Klagen gegen Vermittler ein!

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Berlin, den 07.05.2015: Im Fall der BWF-Stiftung hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg inzwischen das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMS Dienstleistungs GmbH(TMS) und der Europäischen Vereinigung vereidigter Edelmetallhändler e.V. (EVVE) angeordnet, die beide im Verbund mit der BWF-Stiftung stehen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Thomas Kühn von Brinkmann & Partner bestellt.

Die TMS war im Wesentlichen für den An- und Verkauf des Goldes der BWF-Stiftung sowie dessen Lagerung und Verwaltung tätig.

Damit erreicht der Skandal um die BWF-Stiftung und der mit ihr verbundenen Unternehmen einen weiteren Höhepunkt, es wird hiermit immer klarer, dass Anlegern ganz erheblicher Schaden entstehen wird bzw. bereits entstanden ist. Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner hat daher inzwischen für Anleger auch erste Klagen gegen die Vermittler der Anlage der BWF-Stiftung eingereicht.

Betroffenen Anlegern könnten, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler zustehen. „Zum einen schulden Vermittler eine anleger- und objektgerechte Beratung,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, „die nicht immer ordnungsgemäß durchgeführt worden sein dürfte, da die von uns vertretenen Anleger eine sichere Anlage wünschten und die Anlage bei der BWF-Stiftung auch von den Vermittlern als sichere Anlage dargestellt wurde.

Zum anderen schulden Vermittler auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage. „Wir haben teilweise Zweifel, ob diese Plausibilitätsprüfung von den Vermittlern der Anlage ordnungsgemäß durchgeführt wurde.“

Ein schnelles Handeln könnte sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner lohnen, weil immer klarer wird, dass den Anlegern mit den Produkten der BWF-Stiftung erheblicher Schaden entstanden ist.


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