Clerical Medical (CMI) - Gerichte auf Seiten der Anleger - Neue Entscheidung des OLG Stuttgart

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Nach der Grundsatzentscheidungen des BGH vom 11.07.2012 (Leitentscheidung IV ZR 164/11) zu den von der Clerical Medical Versicherung (CMI) im Rahmen diverser „Rentenkonzepte" angebotenen „Wealthmaster-Lebensversicherungen" sind die Chancen der Anleger, sich von diesen Anlagemodellen ohne größere Verluste zu trennen, gestiegen.

Die Gerichte setzen die Rechtsprechung des BGH konsequent um. Einen Anfang machte hier das OLG Stuttgart mit einer Entscheidung vom 29.10.2012 (Az.: 7 U 201/11). Hier wurde die Clerical Medical in vollem Umfang zum Schadensersatz verurteilt.

Die „Wealthmaster-Versicherung" war in diesem Fall in das Kapitalanlageprodukt „Lex-Konzept-Rente" eingebunden gewesen. Das Gericht ging hierbei von einer fehlerhaften Aufklärung durch die Vermittler aus, wobei sich die Clerical Medical diese Pflichtverletzungen zurechnen lassen muss, da das gesamte Rentenkonzept, in dem die „Wealthmaster-Versicherung" die tragende Säule darstellte, im Rahmen eines „Strukturvertriebes" vertrieben worden war.

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die verwendeten schriftlichen Informations- und Vertragsunterlagen für eine ordnungsgemäße Aufklärung nicht geeignet gewesen waren. Gleiches nahm das Gericht auch bei den verwendeten Musterberechnungen an. Auch die mündliche Aufklärung des Klägers durch die Vermittler sei nicht geeignet gewesen, das komplexe  Versicherungsprodukt „Wealthmaster" entsprechend zu erläutern. Das Zusammenspiel der einzelnen Komponenten mit den entsprechenden Risiken war nicht ausreichend erläutert worden.

Die beklagte Versicherung wurde vom OLG Stuttgart zur Rückzahlung der vom Kläger auf alle Verträge geleisteten Zahlungen verurteilt. Darüber hinaus muss die Beklagte den Kläger auch von den Verbindlichkeiten aus dem abgeschlossenen Darlehensvertrag freistellen. Eine vergleichbare Entscheidung hatte der gleiche Senat des OLG Stuttgart bereits am 17.11.2011 (Az.: 7 U 100/11) gefällt. Hier war die „Sicherheits-Kompakt-Rente" (SKR) betroffen gewesen.

Die Grundsätze dieser Entscheidung lassen sich auch auf andere Anlageprodukte, in denen Versicherungen der Clerical Medical eingebunden gewesen sind, anwenden (z.B. Europlan, Sicherheits-Kompakt-Rente, System-Rente, Stuttgarter Renten Konzept u.ä.). Allerdings ist hier Eile geboten. Da diese Produkte bevorzugt Ende der 1990er-Jahre/Anfang der 2000er-Jahre vertrieben wurden, sind wegen der absoluten Verjährungsfrist von 10 Jahren entsprechende Abschlüsse, die vor Ende 2012 erfolgten, bereits verjährt. Anleger, deren Verträge in 2003 oder später abgeschlossen wurden, sollten daher unbedingt die Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Die KKWV-Anwaltskanzlei steht hier als Partner zur Verfügung. Ansprechpartner ist Herr RA Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Ansprechpartner in der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.


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